Paragraphen-DschungelAlles zu Schwangerschaft und Mutterschaftsurlaub in der Schweiz

Die Rechte für Mutterschutz und Elternzeit in der Schweiz sind bekanntlich schwierig mit denen anderer Länder zu vergleichen und so heisst es: Durchblick verschaffen. Welche Ansprüche ein Paar ab dem ersten Tag der Schwangerschaft hat, erfahrt ihr hier.

Mutter mit Baby

Let's be honest: Vergleichen wir die Schweiz mit anderen Ländern, fallen die Rechte für Mutterschutz und Elternzeit nur wenig grosszügig aus. Zwar hat sich in den letzten Jahren einiges – vor allem für Väter – verbessert, dennoch bleibt es schwierig, Kind und Karriere unter einen Hut zu bekommen. Wer sich Kinder wünscht, sollte daher gut informiert sein, welche Rechte Eltern haben. Ein Überblick:

Mutterschutz in der Schweiz: Rechte während der Schwangerschaft

Schwangere haben Kündigungsschutz

Schwangere Frauen stehen während der gesamten Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt unter Kündigungsschutz. Vorsicht: Während einer Probezeit gilt dieses Recht nicht. Schwangere haben natürlich jederzeit das Recht, selbst zu kündigen oder mit ihrem Arbeitgeber eine Auflösungsvereinbarung zu treffen.

Wann muss ich meinem Chef von der Schwangerschaft erzählen?

Das Gesetz sieht keine Frist vor, in der man seinem Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren muss. Viele Frauen warten die ersten drei bis vier Monate ab, um mehr Gewissheit zu verspüren. Im beiderseitigen Interesse empfiehlt es sich, die Bekanntgabe der Schwangerschaft nicht unnötig lange heraus zu zögern. So bleibt ausreichend Zeit, um das weitere Vorgehen mit Ausfallzeiten, Wiedereinstieg oder Vertretungskraft, gemeinsam mit dem Arbeitsgeber zu klären. 

Arbeitspensum während der Schwangerschaft: Bloss nicht reduzieren

Wer das Arbeitspensum während der Schwangerschaft freiwillig reduziert, verringert damit automatisch auch die Höhe des Erwerbsersatzes während des Mutterschaftsurlaubs. Diese berechnet sich nämlich auf der Einkommensgrundlage der letzten Monate vor der Geburt. Daher gilt: Im Idealfall sollte das Arbeitspensum bis zu diesem Zeitpunkt gleich bleiben. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, die Tätigkeit entsprechend der zumutbaren Belastbarkeit einer Schwangeren anzupassen. Sind die Arbeiten zu belastend für Mutter und Kind, muss eine Ersatzaufgabe gesucht werden. Wer sich dennoch nicht fit genug fühlt, um zu arbeiten, bespricht das mit seinem Arzt und erwirkt gegebenenfalls ein ärztlicher Attest. 

Mutter und Baby im Wald

Gut organisiert in den Mutterschaftsurlaub.

Kann ich auch schon vor der Geburt Elternzeit beziehen?

Grundsätzlich geht das nicht. Nach dem Gesetz beginnt der Mutterschaftsurlaub erst mit dem Tag der Geburt. Nur im Falle eines längeren Krankenhausaufenthalts, können Sonderregelungen für die Arbeitnehmerin gelten. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur, wenn nach dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder dem individuellen Arbeitsvertrag etwas anderes vereinbart wurde. Sind hiernach beispielsweise 16 Wochen Mutterschaftsurlaub vorgesehen, kannst du bereits zwei Wochen vor der Geburt in den Mutterschaftsurlaub gehen. 

Gelten während der Schwangerschaft andere Arbeitsbestimmungen?

Ja. So sind keine Tätigkeiten erlaubt, die das Wohl von Mutter und Kind gefährden könnten. Dazu zählen schwere körperliche Arbeiten ebenso wie Nachtarbeit und Überstunden. Sind bestimmte Tätigkeiten für die Schwangere nicht zumutbar, ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine angepasste Ersatzaufgabe zu stellen. Als Schwangere hat man zudem das Recht auf vermehrte Pausen. Wie oft und lange diese stattfinden, richtet sich individuell nach der Art der Tätigkeit. 

Mutterschutz in der Schweiz: Rechte nach der Geburt

 Was genau bedeutet Mutterschaftsurlaub?

Mit dem Tag der Geburt gilt in der Schweiz der so genannte Mutterschaftsurlaub. Dieser sieht vor, dass die junge Mutter in den ersten acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten darf – auch wenn sie es freiwillig wünscht – und sie einen Anspruch auf bezahlten Urlaub für wenigstens 14 Wochen nach der Geburt hat. Dieser Mutterschutz ist in der Schweiz am Stück zu nehmen; er kann nicht auf verschiedene Zeitintervalle aufgeteilt werden. 

Wie viel Geld erhalte ich während des Mutterschaftsurlaubs? 

Junge Mütter erhalten 80 Prozent (höchstens aber 196 Franken pro Tag) des Lohns, den sie unmittelbar vor der Geburt verdient haben. Dies für für maximal 14 Wochen. Dieser Zeitraum und die Höhe der Lohnfortzahlung ist das gesetzliche Minimum. Individuelle Arbeitsverträge können grosszügiger gestaltet sein. 

Bekommt jeder diesen Erwerbsersatz? Oder gelten gewisse Voraussetzungen?

Einen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat nur diejenige, die während der neun Monaten vor der Geburt Sozialbeiträge in die AHV eingezahlt hat, mindestens fünf Monate während der Schwangerschaft gearbeitet hat und zum Zeitpunkt der Geburt ein bestehendes Arbeitsverhältnis oder eine Selbstständigkeit vorweisen kann. Hast du bisher eine Entschädigung infolge Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfall oder Invalidität erhalten, steht dir ebenfalls eine Fortzahlung zu. Ebenfalls wichtig zu wissen: Die Lohnfortzahlung geschieht nicht automatisch, sondern muss durch den Arbeitgeber beantragt werden. 

Kann ich frühzeitig wieder arbeiten und trotzdem Erwerbsersatz beziehen?

Nein, das geht nicht. Ohnehin gilt in den ersten acht Wochen ein totales Arbeitsverbot. Auch wenn man nach Ablauf dieser Frist (vor Ablauf der 14 Wochen Mutterschutz) wieder zu arbeiten beginnt, entfällt ab diesem Moment der Anspruch auf Lohnfortzahlung. 

Ich möchte mein Kind während der Arbeit stillen. Geht das?

Ja, das geht. Im ersten Jahr sieht das Gesetz entsprechende Rechte für Mütter vor. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Pausen und Rückzugsmöglichkeiten zu gewähren. Wie lange die Stillzeiten sind, richtet sich nach der Länge der Arbeitszeit. Die Stillzeit gilt dabei als vollwertige Arbeitszeit. Sie muss also nicht mit Überstunden oder Urlaubstagen ausgeglichen werden. 

Und was ist mit den Vätern? Haben Sie auch Elternrechte? 

Ab dem 1.1.2021 haben auch Väter ein Recht auf Vaterschaftsurlaub. Dies gilt für alle, deren Kinder nach dem 31.12.2020 geboren werden. Väter haben hiernach ein Recht auf einen zweiwöchigen, bezahlten Vaterschaftsurlaub; also zehn freie Arbeitstage. Dieser «Urlaub» muss innerhalb der ersten sechs Monate nach der Geburt genommen werden; andernfalls verfällt der Anspruch. Der Erwerbsausfall wird im gleichen Mass und unter den gleichen Voraussetzungen entschädigt, wie es bei der Mutter der Fall ist. Und endlich bedeutet dank dieses Vaterschaftsurlaub das Wort «Elternzeit» auch wirklich, dass beide Elternteile Zeit erhalten, das neue Familienmitglied kennen zu lernen.

Titelbild: Unsplash

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