Be your own bossTipps für Selbständige in der Schweiz

Wenn du planst, dich in der Schweiz selbständig zu machen, solltest du dir über finanzielle Konsequenzen klar sein. Das wirtschaftliche Risiko deines selbständigen Unternehmens trägst du. Als ersten Schritt musst du ein Gewerbe anmelden. Als Umsatz und Budget zum Leben benötigst du das circa 2- bis 3-fache von deinem vorherigen Nettogehalt. Welche Kosten du bei deiner Kalkulation ausserdem vorab bedenken musst und wie weitere erste Schritte zur Selbstständigkeit aussehen, liest du hier.

Darauf musst du achten, wenn du dich selbständig machst.

Selbständigkeit: Das Wichtigste in Kürze

  • Du giltst als selbständig, wenn du auf eigene Rechnung arbeitest und das wirtschaftiche Risiko trägst.
  • Den Status als Selbständige oder Selbständiger genehmigt die Ausgleichskasse, sobald du dein Gewerbe anmeldest.
  • Bei einem Einkommen über 34.416 CHF im Jahr, lohnt sich eine PK-Lösung, denn das Steuerersparnis ist höher, als nur über die 3a.
  • Wer selbständig ist, kann alle Kosten, die mit der Selbständigkeit zusammenhängen, von der Steuer abziehen. 

Du möchtest dich selbständig machen? Um den Status einer oder eines Selbständigen zu erhalten, muss dies von der Ausgleichskasse geprüft werden. Wie du das tust und welche Ausgaben auf dich zukommen, verrät Finanzexpertin Clara Creitz.

Alles zum Thema Selbständigkeit Schweiz

Wann gilt man als Selbständige oder Selbständiger? 

Als Inhaber*in oder Geschäftsführer*in ist man über die Firma angestellt und folglich nicht selbständig. Einzelunternehmer*innen hingegen gelten als selbständig und werden finanziell anders behandelt, als Angestellte. Aus Sicht der Sozialversicherung bist du selbständig, wenn in eigenem Namen, auf eigene Rechnung arbeitest und trägst das wirtschaftliche Risiko selbst.

So kannst du ein Gewerbe in der Schweiz anmelden

Wenn du deine eigene Firma oder KMU selbständig machen willst, muss der neue Status von der Ausgleichskasse anerkannt werden. Hierbei wird geprüft, ob die aufgeführten Kriterien übereinstimmen. Dafür brauchst du neben dem Anmeldeformular ein paar Dokumente, die deinen Status als selbständige Person belegen. Zum Beispiel Kopien von Rechnungen, Offerten, Firmenbriefpapier und Haftpflichtversicherung.

Abzüge für Selbständige: Rente, AHV und Säule 3a

AHV für Selbständige

Als Erstes muss die Ausgleichskasse den Status der selbständigen Person bestätigen. Das geschieht, indem folgende Kriterien geprüft werden: Arbeitest du auf eigene Rechnung und trittst unter eigenem Namen auf? Ist deine Tätigkeit in unabhängiger Position und übst du sie auf ein eigenes wirtschaftliches Risiko aus?

Kannst du diese Fragen mit Ja beantworten, wird dir die Selbständigkeit anerkannt. Dann zahlt man für die AHV/IV/EO zwischen 5,371 - 10 Prozent des jährlichen Arbeits­einkommens, mindestens aber 503 CHF im Jahr.

Selbständige zahlen eigenständig in die AHV ein.

Selbständige zahlen eigenständig in die AHV ein.

Somit zahlen Selbständige auch in die AHV ein, allerdings eigenständig und es gibt keinen Arbeitnehmer und -geberbeitrag. Diese Beiträge gilt es bei deiner Kalkulation zu berücksichtigen.

Wie läuft das mit der Pensionskasse für Selbständige in der Schweiz?

Als Selbständige zahlst du nicht automatisch in die Pensionskasse ein. Sobald du Mitarbeitende hast, benötigst du eine Pensionskassenlösung, denn diese müssen obligatorisch versichert sein. Meldest du diese an, kannst du dich der Pensionskasse anschliessen.

Wenn du keine Mitarbeitenden hast, kannst dich der Pensionskasse deines Berufsverbandes anschliessen oder alternativ der Auffangeinrichtung des BVGs. 

Alles zur Säule 3a für Selbständige in der Schweiz

Als Selbständige kannst du 20 Prozent deines Erwerbseinkommens in die 3. Säule einzahlen. Die Obergrenze liegt aber bei 34.416 CHF pro Jahr. Du gehörst dann jedoch keiner Pensionskasse an – und musst dich also zwischen Pensionskasse und Säule 3a entscheiden.

Falls du dich für eine 3a entscheiden solltest, ist es wichtig nicht nur zu sparen, sondern auch den Fall der Erwerbsunfähigkeit im Fall von Krankheit, Unfall und Tod abzudecken.

Was passiert, wenn man nebenberuflich angestellt ist?

Wenn du selbständig und angestellt bist, wirst du wie eine angestellte Person behandelt. Du kannst dann nur 6.826 CHF in die 3. Säule einzahlen, da du eben schon einer Pensionskasse angehörst.

Da du max. 34.416 CHF in die Pensionskasse einzahlen kannst, bist du steuerlich bei einer Pensionskassen-Lösung und einer 3a gleichgestellt. Bei einem Einkommen über diesem Betrag lohnt sich eine Pensionskasse steuerlich mehr.

Diese Versicherungen lohnen sich als Selbständige oder Selbständiger

Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Selbständige

Falls du arbeitsunfähig wirst, greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Diese Versicherung kannst du entweder separat abschliessen oder gemeinsam mit einer Lebensversicherung.

Haftpflicht lohnt sich für Selbständige

In  manchen Berufen wird die Haftpflichtversicherung obligatorisch. Wenn du anderen aufgrund deiner Tätigkeit schaden könntest, dann zahlt die Haftpflicht. Egal ob Vermögen, oder eine Person zu Schaden kommt.

Der Rechtsschutz ist ein Muss für Selbständige mit Kunden

Ein Rechtsschutz lohnt sich eigentlich immer, denn du bist aufgrund deiner Arbeit auch auf andere Menschen (Zulieferer oder Kunden) angewiesen. Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, deckt der Rechtsschutz teure Anwaltskosten.

Steuern für Selbständige

All die Ausgaben, die mit der Arbeit zusammenhängen, können zurückgezahlt werden.

All die Ausgaben, die mit der Arbeit zusammenhängen, können zurückgezahlt werden.

Im Gegensatz zu den Angestellten zahlt man als Selbständige oder Selbständiger keine Einkommenssteuer am Wohnort, sondern dort, wo das Business angemeldet ist.

Als Selbständige oder Selbständiger kannst du, anders als bei den Pauschalen, bei der privaten Steuererklärung alle Kosten, die mit der Selbständigkeit zusammenhängen, abziehen.

Mehrwertsteuer ab 100.000 CHF im Jahr

Verdienen Selbständige mehr als 100.000 CHF in einem Jahr, werden sie mehrwertsteuerpflichtig. Hier ist Eigeninitiative gefragt, innert 30 Tagen muss dies bei der Steuerverwaltung angemeldet werden.

Clara Creitz von Finelles für femelle

Clara Creitz, Gründerin von Finelles

Nachdem Clara Creitz feststellte, eine von vielen Frauen zu sein, die zwar über Budget verfügen, dieses aber nicht investieren, bildete sie sich auf diesem Gebiet selbst weiter und gründete 2018 ihre eigene Plattform Finelles. Hier teil sie ihr Wissen mit anderen Frauen, möchte das Investieren entmystifizieren und weiblichen Anlegern und denen, die es sein möchten, Programe, Workshops und individuelle Coachings anbieten. Auf ihrer Seite Finelles findet ihr alles zu kommenden Events, spannende Blogartikel und einen Kurs zu Investieren lernen. 

Titelbild und Bilder: Pexels

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