Say Yes!Rechtliche Tipps fürs Heiraten in der Schweiz

Ihr habt euch entschlossen, den Hafen Ehe anzusteuern? Gratulation! Doch es gibt vorher noch ein paar juristische Hürden, die zwischen Verlobung und Eheschliessung liegen. Redakteurin Natalie erklärt Heiratskosten, rechtliche Grundlagen und was es mit der Heiratsstrafe auf sich hat.

Rechtliches, damit aus der Verlobung möglichst reibungslos ernst wird wird, Mr. & Mrs

Du hast jemanden gefunden, der dich so glücklich macht, dass du dir nicht nur vorstellen kannst, dein Leben mit dieser Person zu teilen, sondern die gemeinsame Liebe auch ganz offiziell zu bekunden. Bevor ihr euch die Ringe an die Finger steckt und eure Liebe feiern könnt, steht noch ziemlich viel Planung bevor. Dazu gehören auch administrativ-juristische Schritte, die manchmal eher unromantisch sein können. Aber keine Sorge – hier erfährst du die wichtigsten rechtlichen Grundlagen rund ums Heiraten.

Was sind die Ehevoraussetzungen?

Wahrscheinlich könnt ihr diesen Punkt schnell abhaken, aber trotzdem noch ein kurzer Grundriss der Ehevoraussetzungen: Beide müssen über 18 sein, Mehrfachehen sind nach wie vor nicht erlaubt und zwischen den Brautleuten darf kein enges Verwandtschaftsverhältnis bestehen. Untersagt ist dabei die Heirat zwischen Verwandten in gerader Linie. Das heisst also, du könntest rein theoretisch deinen Cousin heiraten (yikes!).

Was ist das Ehevorbereitungsverfahren?

Bevor der Ehebund das erste Mal im Rahmen der Ziviltrauung gefeiert wird, muss das Ehevorbereitungsverfahren durchgeführt werden. Zuständig dafür ist das Zivilstandsamt am schweizerischen Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams. Da braucht es erstaunlicherweise nicht einmal so viel Papierkram. Als Schweizer Bürgerin oder Bürger braucht es einen Identitätsausweis und eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung. Bei Ausländer/innen braucht es je nach Situation noch eine Reihe weiterer Dokumente, insesondere der Nachweis, das man sich bis zur Trauung in der Schweiz aufhalten darf. 

Eine kirchliche Trauung ist erst nach der Zivilhochzeit möglich.

Mit allen Dokumenten ausgerüstet, könnt ihr nun das «Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung», welches beim Zivilstandsamt erhältlich ist, ausfüllen und die nötigen Dokumente beilegen. Nach Einreichen der Dokumente müsst ihr dann persönlich unterzeichnen, dass die Voraussetzungen für eine Eheschliessung beidseitig eingehalten sind. Anschliessend wird das Gesuch vom Beamten geprüft und nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens kann die Zivilhochzeit innerhalb der nächsten 3 Monate stattfinden. Eine kirchliche Trauung ist erst nach der Zivilhochzeit möglich.

Hochzeitsringe von Brautpaar

Wie viel kostet das Administrative?

Wenn keine zusätzlichen Dokumente im Ausland beschaffen oder übersetzt werden müssen, werden für das Ehevorbereitungsverfahren vom Zivilstandsamt Gebühren erhoben. Zusätzlich fallen für die Durchführung der eigentlichen Trauung noch Kosten an. Im Anhang des ZStGV könnt ihr sämtliche Auslagen genau nachlesen. Beispielsweise kosten die Prüfung des Gesuches zur Vorbereitung der Eheschliessung rund 150 CHF. Für die Überprüfung ausländischer Dokumente muss zusätzlich mit mindestens 75 CHF pro Dossier gerechnet werden. Für die zivile Trauung wird mit 300 bis 400 CHF gerechnet und wenn ihr zum Beispiel an einem Samstag oder an einem Ort ausserhalb des Zivilstandsamtes heiraten fallen weitere Kosten an.

Und was ist nun diese «Heiratsstrafe»?

Die meisten von uns haben sicher schon von der Debatte über die sogenannte «Heiratsstrafe» gehört. Selbst der Bundesrat hat anerkannt, dass Ehepartner bei der direkten Bundessteuer benachteiligt sind. Zweiverdienerehepaare und sogar Rentner – ich weiss, wir sind momentan noch weit davon entfernt, aber reality check, wir werden alle einmal alt – bezahlen mehr Steuern als Konkubinatspaare mit vergleichbaren wirtschaftlichen Verhältnissen. Rund 10 Prozent macht diese steuerliche Mehrbelastung aus. Das Einkommen von Ehepartnern wird zusammengerechnet und fällt deswegen in eine höhere Steuerprogression. Das betrifft euch aber vor allem dann, wenn ihr ähnlich gut verdient – bei niedrigen oder unterschiedlich hohen Einkommen ist sie weniger relevant. Schliesslich folgt noch eine zweite Bestrafung bei der AHV: Dank Plafonierung darf die Summe beider Einzelrenten nicht höher als 150 Prozent einer Maximalrente sein.

Happily ever after Schild

Im Prinzip zahlt man also weniger Steuern, wenn man unverheiratet bleibt, sofern beide arbeiten und ähnlich gut verdienen. Der Bundesrat schlug 2019 ein Alternativmodell vor, welches aber vom Ständerat und Nationalrat zurückgewiesen wurde. Der Status quo der Heiratsstrafe existiert also nach wie vor. Es ist jedoch möglich, durch den Zweitverdiener- und Verheiratetenabzug Steuern zu sparen. Vor lauter Zahlen und Dokumenten jetzt aber nicht vergessen, warum ihr euch die juristischen Hürden antut: Damit ihr eure Liebe dann auch ausgiebig mit euren Liebsten feiern könnt!

Bilder: unsplash

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