Recht im Arbeitsalltag Freelancer-Vertrag in der Schweiz: Diese Punkte solltest du regeln
Ein guter Vertrag ersetzt kein Vertrauen. Aber er sorgt dafür, dass Vertrauen nicht an unterschiedlichen Erwartungen scheitert. Gerade wenn du selbstständig arbeitest, schützt dich ein sauber formulierter Vertrag nicht nur bei grossen Konflikten, sondern auch im Alltag: bei verspäteten Inputs, zusätzlichen Änderungswünschen, unklaren Rechten oder offenen Rechnungen.
Warum mündliche Absprachen und Chatverläufe nicht reichen
Viele Freelancer:innen starten pragmatisch: ein Telefonat, eine Offerte per Mail, ein «passt so» im Chat. Für kleine Aufträge mag das zunächst genügen. Problematisch wird es dann, wenn sich der Auftrag verändert, Fristen kippen oder am Ende unklar ist, was genau geschuldet war. Was mündlich besprochen wurde, wird später oft unterschiedlich erinnert. Und in Chatverläufen steht selten alles, was für eine Zusammenarbeit wirklich zählt.
Besonders häufig entstehen Konflikte an drei Stellen: beim Leistungsumfang, bei Fristen und bei Nutzungsrechten. Die Kundschaft meint vielleicht, drei Korrekturschlaufen seien selbstverständlich. Du bist von einer Revision ausgegangen. Oder es war eine Website-Textstrecke vereinbart, genutzt werden die Inhalte später zusätzlich für Inserate, Newsletter und Social Media. Genau für solche Fälle braucht es klare Formulierungen.
Ein Vertrag ist vor allem ein Werkzeug gegen Missverständnisse – nicht erst gegen Eskalationen.
Offerte, AGB und Vertrag: Wie die Dokumente zusammenspielen
In der Schweizer Praxis besteht eine Zusammenarbeit oft nicht nur aus einem einzelnen Vertrag. Häufig greifen mehrere Dokumente ineinander: Offerte, allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen und eine schriftliche Vereinbarung oder Auftragsbestätigung. Entscheidend ist, dass klar ist, welches Dokument wofür gilt und was von beiden Seiten ausdrücklich akzeptiert wurde.
Die Offerte beschreibt meist Leistung, Preis und groben Rahmen. AGB regeln wiederkehrende Standardpunkte wie Zahlungsfristen, Haftungsgrenzen oder Gerichtsstand. Ein individueller Vertrag wird dann wichtig, wenn das Projekt komplexer ist, sensible Daten betroffen sind, grössere Summen im Spiel sind oder die Rechte an Arbeitsergebnissen sauber geregelt werden müssen.
Wichtig ist dabei: AGB gelten nicht automatisch nur deshalb, weil sie irgendwo auf deiner Website stehen. Sie müssen wirksam einbezogen werden, also für die Kundschaft zugänglich sein und im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss klar zur Anwendung kommen. Wenn Offerte, AGB und Vertrag sich widersprechen, sollte festgelegt sein, welches Dokument Vorrang hat.
Die zwölf Punkte, die in einem Freelancer-Vertrag nicht fehlen sollten
1. Vertragsparteien und Ansprechpersonen
Das klingt banal, ist aber zentral. Im Vertrag sollten die korrekte Firma oder der richtige Name, die Adresse und – bei Unternehmen – die zeichnungsberechtigte Person stehen. Gerade bei Agenturen oder grösseren Firmen ist zudem hilfreich festzuhalten, wer fachlich freigibt und wer für Budgetfragen zuständig ist. So vermeidest du, dass du mit der falschen Person abstimmst und später niemand entscheiden will.
2. Leistung und Ergebnis
Beschreibe möglichst konkret, was du lieferst: etwa ein Designkonzept, zehn redigierte Texte, einen Workshop, eine Fotoauswahl oder eine technische Umsetzung in einem bestimmten Format. Je unklarer die Leistung, desto grösser das Risiko für Scope Creep – also dafür, dass aus dem ursprünglichen Auftrag schleichend deutlich mehr wird.
Hilfreich ist, auch Ausschlüsse zu nennen. Wenn zum Beispiel Strategie, zusätzliche Sprachversionen, Hosting, Schulungen oder Support nicht Teil des Auftrags sind, sollte das ausdrücklich drinstehen. Nicht weil du kleinlich wirken willst, sondern weil klare Grenzen die Zusammenarbeit meist entspannen.
3. Mitwirkung der Kundschaft
Viele Projekte hängen nicht nur von deiner Arbeit ab, sondern auch von Inputs der Kundschaft: Briefings, Texte, Bildmaterial, Zugänge, Feedback oder interne Freigaben. Wenn diese Mitwirkungspflichten nicht geregelt sind, landest du schnell in einer unfairen Situation: Die Kundschaft liefert zu spät, erwartet aber trotzdem den ursprünglichen Termin.
Sinnvoll ist deshalb eine Klausel, die festhält, welche Unterlagen oder Entscheidungen bis wann vorliegen müssen und was passiert, wenn das nicht geschieht – etwa eine Verschiebung des Zeitplans oder zusätzliche Kosten bei längerer Stand-by-Zeit.
4. Zeitplan und Meilensteine
Bei grösseren Projekten lohnt sich ein Zeitplan mit Starttermin, Zwischenschritten, Feedbackfenstern und Endabgabe. Das schützt beide Seiten. Du kannst damit besser planen, die Kundschaft weiss, wann sie reagieren muss. Praktisch ist auch, Puffer oder Regeln für Verschiebungen aufzunehmen. Sonst wird aus einem Projekt mit klarer Roadmap rasch eine Dauerbaustelle.
5. Vergütung und Zahlungsplan
Ob Pauschale oder Abrechnung nach Aufwand: Der Vertrag sollte klar sagen, wie abgerechnet wird, was im Preis enthalten ist und was nicht. Dazu gehören auch Spesen, allfällige Reisespesen, Lizenzkosten, Fremdleistungen und die Frage, ob Mehrwertsteuer anfällt.
Gerade bei grösseren Projekten ist eine Anzahlung oder eine Aufteilung nach Meilensteinen oft vernünftig. Das reduziert dein Ausfallrisiko und verteilt das finanzielle Risiko fairer. Wenn du Zeit reservierst oder Vorleistungen erbringst, sollte das im Zahlungsmodell sichtbar sein.
6. Änderungen und Zusatzaufwand
Hier entscheidet sich oft, ob eine Zusammenarbeit professionell bleibt. Änderungswünsche sind normal. Problematisch wird es, wenn sie als «kleine Ergänzung» daherkommen, tatsächlich aber neue Arbeit auslösen. Eine gute Change-Request-Klausel regelt, wie Änderungen angemeldet, bewertet und freigegeben werden. Ebenso wichtig: Wie viele Revisionen im Preis inbegriffen sind und ab wann zusätzlicher Aufwand separat verrechnet wird.
7. Abnahme
Bei Leistungen mit klar überprüfbarem Ergebnis – etwa Design, Text, Software oder ein fertiges Konzept – hilft eine Abnahmeregel. Darin steht, innert welcher Frist die Kundschaft das Ergebnis prüft, wie Mängel gemeldet werden und wann die Leistung als akzeptiert gilt. Ohne solche Regelungen kann sich die Schlussphase unnötig in die Länge ziehen.
In der Praxis wird oft auch die Nutzung relevant: Wenn die Kundschaft das Arbeitsergebnis bereits produktiv einsetzt, spricht vieles dafür, dass sie es faktisch akzeptiert hat. Solche Konstellationen sollten aber sauber formuliert werden und bei grösseren Projekten juristisch überprüft sein.
8. Nutzungs- und Immaterialgüterrechte
Das ist einer der heikelsten Punkte, besonders für Texter:innen, Designer:innen, Fotograf:innen, Entwickler:innen oder Berater:innen mit eigenen Methoden und Vorlagen. Der Vertrag sollte unterscheiden zwischen dem, was du eigens für den Auftrag erstellst, und dem, was schon vorher bei dir vorhanden war – etwa Templates, Prozesse, Tools oder Know-how.
Zu klären ist auch, welche Rechte die Kundschaft genau erhält: nur für einen bestimmten Zweck, zeitlich begrenzt, exklusiv oder nicht exklusiv, nur in der Schweiz oder international? Ohne klare Regelung gehen viele Kund:innen stillschweigend von mehr aus, als du eigentlich übertragen wolltest.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
Wenn du Zugang zu internen Informationen, Kundendaten oder Personendaten erhältst, braucht es klare Spielregeln. Vertraulichkeit betrifft nicht nur Betriebsgeheimnisse, sondern oft auch Entwürfe, Strategien, Umsatzzahlen oder Kommunikationspläne. Beim Datenschutz geht es zusätzlich darum, welche Daten du zu welchem Zweck bearbeitest, wie lange du sie aufbewahrst und was nach Projektende damit passiert.
Arbeitest du mit sensiblen Daten oder im Auftrag eines Unternehmens, das dir personenbezogene Daten überlässt, kann eine weitergehende datenschutzrechtliche Regelung nötig sein. Hier reicht ein Standardtext oft nicht.
10. Haftung und Gewährleistung
Viele Freelancer:innen übernehmen mit unpräzisen Verträgen mehr Risiko, als ihnen bewusst ist. Eine angemessene Haftungsregel soll nicht Verantwortung abschieben, sondern Risiken in ein vernünftiges Verhältnis zur Leistung und zum Honorar setzen. Besonders wichtig ist das bei technischen Projekten, Veröffentlichungen, Beratungsleistungen mit wirtschaftlichen Folgen oder Arbeiten mit Drittmaterial.
Auch Gewährleistungsfragen sollten greifbar sein: Wofür stehst du ein, in welchem Zeitraum, und was ist ausgeschlossen? Wer etwa einen Text liefert, schuldet in der Regel nicht automatisch den Geschäftserfolg der Kampagne. Wer eine Website umsetzt, ist nicht ohne Weiteres für jede spätere Änderung im Fremdsystem verantwortlich.
11. Kündigung und Projektabbruch
Nicht jedes Projekt endet wie geplant. Manchmal wird ein Budget eingefroren, intern umorganisiert oder die Priorität verschiebt sich. Dann ist entscheidend, was bei einem Abbruch gilt: Wie wird bereits geleistete Arbeit vergütet? Was passiert mit reservierter Kapazität? Gibt es eine Kill Fee, also eine pauschale Entschädigung für den kurzfristigen Stopp? Und in welchem Zustand übergibst du Zwischenergebnisse?
Solche Klauseln sind besonders hilfreich, wenn du für ein Projekt Zeitfenster blockierst und deshalb andere Aufträge ablehnst.
12. Recht und Streitlösung
Gerade wenn Kund:innen in einem anderen Kanton oder im Ausland sitzen, sollte geregelt sein, welches Recht gilt und wo ein Streit ausgetragen würde. Oft sinnvoll ist zudem ein gestufter Eskalationsweg: zuerst Gespräch auf Projektebene, dann Geschäftsleitung, erst danach rechtliche Schritte. Das löst keine Konflikte automatisch, schafft aber einen Rahmen, bevor es teuer und unerquicklich wird.
Typische Konflikte – und welche Klausel dich schützt
| Konflikt | Was im Vertrag stehen sollte |
|---|---|
| «Nur noch eine kleine Änderung» | Klare Definition von Revisionen, Change-Prozess, Freigabe für Zusatzaufwand |
| Kundschaft liefert zu spät | Mitwirkungspflichten, Fristverschiebung, mögliche Zusatzkosten bei Wartezeit |
| Projekt wird gestoppt | Regelung zu Vergütung bereits geleisteter Arbeit, Kill Fee, Übergabe von Zwischenständen |
| Arbeit wird anders genutzt als vereinbart | Präzise Nutzungsrechte, Zusatzlizenz bei erweitertem Einsatz |
| Zahlung bleibt aus | Fälligkeit, Zahlungsfrist, Mahnprozess, Verzugsfolgen, allenfalls Sicherungsmechanismen |
Auftrag oder Werkvertrag: Warum die Einordnung in der Schweiz wichtig ist
Im Schweizer Obligationenrecht spielt es eine Rolle, ob eine Zusammenarbeit rechtlich eher als Auftrag oder als Werkvertrag einzuordnen ist. Vereinfacht gesagt steht beim Auftrag oft eine Tätigkeit im Vordergrund, beim Werkvertrag ein konkreter Erfolg oder ein fertiges Ergebnis. In der Praxis sind viele Freelancer-Projekte nicht glasklar nur das eine oder das andere. Gerade deshalb ist die Einordnung nicht bloss Theorie.
Sie kann Auswirkungen haben auf Fragen wie Abnahme, Mängelrechte, Kündigung oder Vergütung. Wer zum Beispiel ein klar definiertes Endprodukt liefert, braucht oft andere Klauseln als jemand, der fortlaufend beratend tätig ist. Der Titel des Dokuments allein entscheidet das nicht. Massgeblich sind Inhalt und tatsächliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit.
Scheinselbstständigkeit mitdenken – besonders bei langen Mandaten
Ein Punkt, der oft verdrängt wird: Nicht alles, was als Freelance-Mandat bezeichnet wird, ist aus rechtlicher Sicht tatsächlich selbstständige Erwerbstätigkeit. Ob eine Tätigkeit als selbstständig gilt, beurteilt sich nicht nach dem Vertragsnamen, sondern nach den realen Verhältnissen. Fachstellen und Sozialversicherungen schauen unter anderem darauf, wie stark du organisatorisch eingegliedert bist, ob du Weisungen unterliegst, wie viele Auftraggeber du hast und ob du ein eigenes unternehmerisches Risiko trägst.
Warnsignale können sein: ein einziges langfristiges Mandat, feste Arbeitszeiten wie im Angestelltenverhältnis, enge Eingliederung ins Team, Arbeiten mit internen Strukturen ohne echte Autonomie oder ein Modell, bei dem du wirtschaftlich fast vollständig von einer Kundschaft abhängst. Das ist nicht automatisch unzulässig, sollte aber sorgfältig geprüft werden.
Gerade bei exklusiven oder sehr langfristigen Zusammenarbeiten ist juristische Fachprüfung sinnvoll. Sonst riskierst du nicht nur Unsicherheit im Vertrag, sondern auch spätere Probleme bei Sozialversicherungen und arbeitsrechtlichen Fragen.
Wann ein Mustervertrag nicht reicht
Vorlagen können ein guter Startpunkt sein. Sie helfen, die wichtigsten Themen nicht zu vergessen. Mehr aber auch nicht. Ein Muster ist nie automatisch passend für dein konkretes Angebot, dein Risikoprofil oder die Kundschaft, mit der du arbeitest.
Spätestens in diesen Fällen solltest du nicht einfach eine Standardvorlage übernehmen:
- wenn hohe Haftungsrisiken bestehen, etwa bei Technik, Publikationen oder strategischer Beratung
- wenn du mit sensiblen oder umfangreichen Personendaten arbeitest
- wenn internationale Kund:innen beteiligt sind und Fragen zu Recht, Gerichtsstand, Währung oder Steuern auftauchen
- wenn deine Arbeit stark auf Immaterialgüterrechten beruht, etwa bei Design, Software, Fotografie, Text oder Lizenzmodellen
- wenn eine Zusammenarbeit faktisch arbeitnehmerähnlich wirkt und Scheinselbstständigkeit im Raum steht
Gerade dann lohnt sich ein Rechtscheck durch eine Schweizer Vertragsanwält:in oder eine entsprechend spezialisierte Fachperson. Das kostet im ersten Moment Geld, ist aber oft deutlich günstiger als ein späterer Konflikt.
So prüfst du deinen Vertrag vor dem Unterschreiben
Du musst nicht Juristin sein, um einen Vertrag klüger zu lesen. Hilfreich ist, ihn nicht nur unter der Frage «Ist das okay?» zu prüfen, sondern unter der Frage: Was passiert, wenn es nicht ideal läuft? Wenn sich der Start verschiebt, wenn zusätzliche Wünsche kommen, wenn das Projekt stoppt oder wenn am Ende gestritten wird – findest du darauf im Vertrag eine klare Antwort?
Für die Praxis hilft diese kurze Checkliste:
- Ist die Leistung so konkret beschrieben, dass eine aussenstehende Person versteht, was geschuldet ist?
- Sind Revisionen, Zusatzaufwand und Änderungsprozesse sauber geregelt?
- Stehen Zahlungsfristen, allfällige Anzahlungen und Spesen klar drin?
- Ist festgehalten, welche Inputs die Kundschaft liefern muss und was bei Verzögerungen gilt?
- Sind Nutzungsrechte, Vertraulichkeit und Datenschutz passend zur Arbeit geregelt?
- Gibt es eine vernünftige Lösung für Projektabbruch, Haftung und Streitfälle?
Was du aus diesem Thema mitnehmen kannst
Ein Freelancer-Vertrag muss nicht überkomplex sein. Aber er sollte die Punkte regeln, an denen in der Realität am häufigsten Reibung entsteht: Leistung, Preis, Timing, Änderungen, Rechte, Risiken und Ausstieg. Genau dort zeigt sich, ob eine Zusammenarbeit professionell aufgesetzt ist oder nur auf gutem Willen beruht.
Wenn du regelmässig selbstständig arbeitest, ist ein jährlicher Rechtscheck deiner Standardunterlagen sinnvoll. Nicht, weil jede Kundschaft ein Problem ist, sondern weil saubere Verträge dir helfen, klarer zu arbeiten, Grenzen besser zu setzen und Konflikte früher zu entschärfen. Gute Verträge machen Arbeit nicht schwerer. Sie machen sie verlässlicher.



















