Jobrecht klar Probezeit in der Schweiz: Kündigung, Krankheit und deine Rechte

Die Probezeit ist oft der erste Realitätscheck eines neuen Jobs: Passt die Aufgabe, das Team, die Kultur – und passt du in dieses Umfeld? Gerade wenn Unsicherheit, Krankheit oder sogar eine Kündigung dazukommen, tauchen schnell sehr konkrete Fragen auf. Hier findest du die wichtigsten Regeln zur Probezeit in der Schweiz verständlich erklärt, inklusive der Punkte, bei denen Verträge, Gesamtarbeitsverträge oder Einzelfälle entscheidend sein können.

Kalender mit markierter Probezeit und kleinem Vertrag daneben
Fristen kennen. Ruhe bewahren © Gemini / Google

Die drei häufigsten Fragen kurz vorweg: Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen gilt in der Schweiz grundsätzlich eine Probezeit von einem Monat. Während der Probezeit kann in der Regel mit einer Frist von sieben Tagen gekündigt werden. Und: Krankheit kann die Probezeit verlängern – aber der übliche Kündigungsschutz bei Krankheit greift in der Probezeit grundsätzlich nicht. Entscheidend bleiben immer auch dein Arbeitsvertrag, ein anwendbarer Gesamtarbeitsvertrag oder besondere interne Reglemente.

Wie lange dauert die Probezeit?

Im Schweizer Arbeitsrecht gilt bei unbefristeten Arbeitsverträgen grundsätzlich: Der erste Monat ist Probezeit. Diese Grundregel greift dann, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Arbeitgeberin und Arbeitnehmerin können die Probezeit schriftlich anders regeln. Das kann bedeuten, dass sie verkürzt, ganz ausgeschlossen oder verlängert wird. Die gesetzliche Obergrenze liegt bei drei Monaten. Länger darf eine Probezeit in einem einzelnen Arbeitsvertrag grundsätzlich nicht angesetzt werden.

Wichtig ist dabei das Detail: Eine Abweichung von der gesetzlichen Standardregel muss klar vereinbart sein. Bloss mündliche Hinweise wie «die ersten drei Monate schauen wir mal» reichen für eine saubere vertragliche Änderung nicht unbedingt. Wenn du unsicher bist, lohnt sich deshalb ein Blick in den unterzeichneten Vertrag und – falls vorhanden – in den Gesamtarbeitsvertrag.

Bei befristeten Arbeitsverträgen ist die Lage anders. Eine Probezeit gilt dort nicht automatisch. Sie muss ausdrücklich vereinbart werden. Gerade bei kurzen befristeten Einsätzen kommt es deshalb häufig vor, dass gar keine Probezeit besteht oder dass sie nur sehr kurz ausgestaltet ist.

Wann sich die Probezeit verlängern kann

Die Probezeit kann sich verlängern, wenn du während dieser Zeit durch Krankheit, Unfall oder die Erfüllung einer nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen Pflicht an der Arbeit verhindert bist. Dazu gehören etwa obligatorische Dienstleistungen.

Der Gedanke dahinter ist nachvollziehbar: Die Probezeit soll beiden Seiten ermöglichen, die tatsächliche Zusammenarbeit zu prüfen. Wenn du während dieser Zeit mehrere Tage oder länger ausfällst, verschiebt sich diese Beurteilungsphase entsprechend.

Entscheidend ist, dass sich die Probezeit um die Dauer der effektiven Verhinderung verlängert. Es geht also nicht automatisch um einen pauschalen zusätzlichen Monat, sondern um jene Tage, an denen du wirklich nicht arbeiten konntest. In der Praxis lohnt es sich, das Datum des ursprünglichen und des neuen Endes der Probezeit schriftlich festzuhalten. Gerade bei Kündigungsfristen kann ein einzelner Tag später wichtig werden.

Kündigen in der Probezeit

Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis in der Schweiz grundsätzlich mit einer Frist von sieben Tagen gekündigt werden. Diese Frist kann durch schriftliche Vereinbarung, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag anders geregelt sein. Wer sich auf die Standardregel verlässt, sollte deshalb immer zuerst die Vertragsunterlagen prüfen.

Anders als nach der Probezeit ist die Kündigung in dieser Phase normalerweise nicht an einen Monats- oder Wochenendtermin gebunden. Sie kann also auch mitten im Monat ausgesprochen werden, sofern vertraglich nichts anderes vorgesehen ist.

Wichtig ist nicht nur das Datum auf dem Brief, sondern der Zugang der Kündigung. Rechtlich zählt, wann die Kündigung bei dir ankommt oder wann du unter normalen Umständen davon Kenntnis nehmen konntest. Wenn eine Kündigung am letzten Tag der Probezeit erst nach Feierabend zugestellt wird oder erst später in deinem Briefkasten liegt, kann das im Einzelfall entscheidend sein.

Eine Kündigung ist im Schweizer Obligationenrecht zwar nicht zwingend schriftlich, aus Beweisgründen ist die Schriftform aber klar empfehlenswert. Wenn du selbst kündigst, solltest du das Schreiben datieren, unterschreiben und den Zugang dokumentieren – etwa per persönlicher Übergabe mit Empfangsbestätigung oder per eingeschriebener Post.

Wenn die Situation angespannt ist, hilft eine nüchterne Reihenfolge:

  • Vertrag und allfälligen GAV prüfen: Wie lange dauert die Probezeit genau, und welche Frist gilt?
  • Enddatum sauber berechnen: Wurde die Probezeit wegen Krankheit oder Unfall verlängert?
  • Kündigung schriftlich festhalten und Zugang nachweisbar machen.
  • Bei Unklarheiten nicht auf Hörensagen verlassen, sondern früh eine Fachstelle kontaktieren.

Gilt der Kündigungsschutz bei Krankheit oder Schwangerschaft?

Hier entstehen besonders viele Missverständnisse. Die Sperrfristen bei Krankheit oder Unfall, die nach der Probezeit eine Kündigung vorübergehend blockieren können, gelten während der Probezeit grundsätzlich nicht. Das heisst: Auch wenn du in der Probezeit krank bist, kann dir in der Regel gekündigt werden.

Das wirkt hart, entspricht aber der Logik des Gesetzes, das die Probezeit als Phase mit erleichterter Auflösung des Arbeitsverhältnisses versteht. Gerade deshalb ist es wichtig, zwischen Sperrfrist und missbräuchlicher Kündigung zu unterscheiden. Nicht jede zulässige Kündigung ist automatisch fair – und nicht jede unfaire Kündigung ist automatisch ungültig.

Bei Schwangerschaft gilt ebenfalls: Die speziellen Sperrfristen, die später im Arbeitsverhältnis einen stärkeren Kündigungsschutz bieten, greifen in der Probezeit grundsätzlich nicht. Das bedeutet aber nicht, dass in der Probezeit alles erlaubt wäre. Kündigungen, die gegen das Gleichstellungsrecht verstossen – etwa weil sie klar an eine Schwangerschaft anknüpfen oder diskriminierend motiviert sind – können rechtlich problematisch sein.

Der Haken: Solche Fälle sind oft nicht einfach zu beweisen. Wenn du den Eindruck hast, dass eine Kündigung wegen Schwangerschaft, Familienplanung oder eines anderen geschützten Merkmals erfolgt ist, solltest du rasch Unterlagen sichern, Gesprächsnotizen festhalten und dich beraten lassen, etwa bei einer Rechtsberatungsstelle, einer Gewerkschaft oder einer kantonalen Fachstelle.

Krank, schwanger oder in den Ferien während der Probezeit

Wer in der Probezeit krank wird, steht oft doppelt unter Druck: gesundheitlich und beruflich. Viele versuchen dann, «einfach trotzdem zu funktionieren». Genau das kann die Lage verschärfen. Wenn du arbeitsunfähig bist, solltest du sauber kommunizieren, die betriebliche Melderegel einhalten und – falls verlangt oder sinnvoll – ein Arztzeugnis einreichen.

Ob ein Arztzeugnis ab dem ersten Tag nötig ist oder erst ab dem dritten, hängt oft vom Betrieb oder Vertrag ab. In sensiblen Situationen ist es trotzdem klug, lieber früh Klarheit zu schaffen. Nicht um dich zu rechtfertigen, sondern um Nachweise und Missverständnisse sauber zu regeln.

Beim Thema Lohnfortzahlung lohnt sich ein genauer Blick. Während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit besteht in der Schweiz nicht automatisch ab Tag eins in jedem Fall ein Anspruch auf längere Lohnfortzahlung. Im ersten Dienstjahr hängt viel davon ab, wie lange das Arbeitsverhältnis bereits gedauert hat, welches Modell im Betrieb gilt und ob eine Krankentaggeldversicherung besteht. Hier kursieren viele veraltete Faustregeln. Wenn du länger ausfällst, solltest du deshalb nicht raten, sondern konkret bei HR, im Vertrag oder bei einer Fachstelle nachfragen.

Bei Ferien in der Probezeit gibt es kein generelles Verbot. Praktisch sind viele Arbeitgeberinnen in dieser Phase aber zurückhaltend, vor allem bei längeren Abwesenheiten. Einzelne freie Tage, die bereits vor Stellenantritt geplant und offen kommuniziert wurden, sind oft einfacher als spontan eingereichte Ferienwünsche kurz nach dem Start. Rechtlich gilt auch in der Probezeit der Ferienanspruch anteilsmässig weiter. Die Frage ist eher, wann Ferien bezogen werden können und ob betriebliche Gründe dagegensprechen.

Wenn du schwanger bist oder es während der Probezeit wirst, musst du nicht alles allein navigieren. Für die Arbeitsfähigkeit, den Schutz am Arbeitsplatz und allfällige Anpassungen sind je nach Tätigkeit unterschiedliche Regeln relevant – etwa bei körperlich belastenden Arbeiten, Nachtarbeit oder gesundheitsgefährdenden Einsätzen. In solchen Fällen ist neben dem Arbeitsrecht auch der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz entscheidend. Eine frühe Klärung mit Ärzt:in und Arbeitgeberin kann helfen, bevor sich Unsicherheit in Druck verwandelt.

Wenn die Probezeit nicht gut läuft

Nicht jede schwierige Probezeit endet mit einer Kündigung. Manchmal fehlen nur klare Erwartungen, manchmal passt der Job tatsächlich nicht. Beides sauber zu unterscheiden, spart Energie – und kann dir eine bessere Entscheidung ermöglichen.

Wenn du merkst, dass es holprig läuft, hilft strategische Nüchternheit mehr als blinder Durchhaltewille. Frag nach einem konkreten Standortgespräch. Bitte nicht um ein allgemeines «Feedback», sondern um klare Rückmeldungen zu Aufgaben, Qualität, Prioritäten und Verhalten im Team. Je konkreter die Fragen, desto brauchbarer die Antworten.

Sinnvoll ist auch, wichtige Punkte schriftlich zu dokumentieren: vereinbarte Ziele, Rückmeldungen, Schulungsbedarf, Zuständigkeiten oder Missverständnisse. Das ist kein Misstrauensvotum, sondern professionelle Selbstabsicherung. Gerade in der Probezeit kippen Situationen oft deshalb, weil Erwartungen nur angedeutet statt klar benannt wurden.

Wenn sich zeigt, dass das Umfeld strukturell schwierig ist – etwa chaotische Einarbeitung, widersprüchliche Anweisungen, respektloser Umgang oder unrealistische Anforderungen –, liegt das Problem nicht automatisch bei dir. Eine Probezeit ist keine moralische Prüfung, sondern ein beidseitiger Test. Ein Job, der dich schon in den ersten Wochen permanent verunsichert oder erschöpft, ist nicht einfach «anspruchsvoll», sondern möglicherweise schlecht organisiert.

Gleichzeitig kann es sinnvoll sein, früh einen Exit mitzudenken. Nicht aus Panik, sondern aus Selbstschutz. Aktualisiere Unterlagen, sichere wichtige Informationen zu deiner Anstellung und prüfe ruhig, welche Optionen du hättest, falls das Arbeitsverhältnis endet. Das schafft Handlungsspielraum – und oft auch mehr Ruhe für die Gespräche, die noch anstehen.

Eine Probezeit soll Orientierung schaffen, nicht dich zermürben.

Checkliste nach einer Kündigung

Wenn während der Probezeit gekündigt wird, ist der Schock oft grösser als die formale Frist. Gerade weil alles schnell geht, lohnt sich ein klarer nächster Schritt statt innerer Daueranalyse.

  1. Kündigung und Frist prüfen: Stimmt die Dauer der Probezeit? Wurde sie verlängert? Wurde die richtige Kündigungsfrist eingehalten?
  2. Unterlagen sichern: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Zeiterfassung, E-Mails zur Einarbeitung, Zielvereinbarungen und relevante Nachrichten geordnet ablegen.
  3. Arbeitszeugnis oder mindestens eine Arbeitsbestätigung verlangen: Auch bei kurzer Dauer hast du Anspruch auf ein Zeugnis oder auf Wunsch auf eine Bestätigung über Funktion und Anstellungsdauer.
  4. Offene Ansprüche klären: Offene Lohnzahlungen, Ferienguthaben, Überstundenregelung, Spesen und Sozialversicherungsfragen prüfen.
  5. RAV-Fristen ernst nehmen: Wenn eine Phase ohne Anschlusslösung droht, solltest du dich früh beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum melden. Wer zuwartet, riskiert unnötige Nachteile.
  6. Beratung holen, wenn etwas unstimmig wirkt: Etwa bei Verdacht auf Diskriminierung, unklarer Fristberechnung, verweigertem Zeugnis oder Konflikten um Lohnfortzahlung.

Auch wenn eine Kündigung in der Probezeit hart trifft: Sie sagt wenig darüber aus, wie kompetent oder belastbar du grundsätzlich bist. Manchmal passt die Stelle nicht, manchmal die Führung, manchmal der Zeitpunkt. Entscheidend ist, was du jetzt sauber ordnest – rechtlich, organisatorisch und innerlich. Je klarer du die formalen Punkte regelst, desto schneller wird aus einer akuten Verunsicherung wieder ein steuerbarer nächster Schritt.

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