Hochzeits-UnterlagenDaran sollten Sie denken

Zukünftige Eheleute, die seit Beginn der Hochzeitsvorbereitungen gemeinsam auf Wolke sieben schweben, werden einige Wochen vor der Trauung leider noch einmal unsanft auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt. Denn vor dem Jawort gilt es zunächst, den Behördendschungel zu bezwingen.

Hochzeit-Unterlagen: Daran sollten Sie denken

Unzählige Dokumente müssen eingereicht und zahlreiche Formulare ausgefüllt werden – und das alles innerhalb einer vorgegebenen Frist. Der Gedanke an die unschöne bürokratische Seite der Hochzeit lässt die romantische Stimmung von Braut und Bräutigam oftmals in den Keller sinken. Doch Aufschieben bringt nichts! Schliesslich soll am grossen Tag nichts schief laufen und die Trauung nicht an Formalitäten scheitern.

Auf in den Kampf! Unterlagen für die Hochzeit am Zivilstandsamt

Etwa sechs bis acht Wochen vor dem geplanten Hochzeitstermin muss beim Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams ein Gesuch zur Eheschliessung eingereicht werden. Hierfür benötigen beide Partner einen Pass oder eine Identitätskarte, eine Wohnsitzbescheinigung (ausgestellt von der Einwohnerkontrolle bzw. vom Personenmeldeamt) und einen Personenstandsausweis (ausgestellt vom Zivilstandsamt des Heimatortes). Bei allen Papieren sollte es sich um Originale handeln, die im Idealfall noch nicht älter als sechs Monate sind.

Mit diesen Dokumenten bewaffnet heisst es nun: Ab zum Zivilstandsamt! Dort muss das Paar das Antragsformular «Vorbereitung der Eheschliessung» ausfüllen und dem Zivilstandsbeamten im Anschluss persönlich darlegen, sodass alle Voraussetzungen für eine Eheschliessung erfüllt sind. Nun heisst es warten, da das Amt die Hochzeit-Unterlagen zunächst kontrolliert. Nach erfolgreicher Prüfung werden die Verlobten per Post darüber informiert, dass einer Ehe nichts mehr im Wege steht. Ab dem Datum des Poststempels muss allerdings noch eine Wartefrist von zehn Tagen eingehalten werden. Die Bewilligung zur Eheschliessung ist drei Monate gültig – nach Ablauf dieser Frist muss sie neu beantragt werden.

Liebe ohne Grenzen? Hochzeitsunterlagen für Nicht-Schweizer

Hierzulande wird jede dritte Ehe zwischen einem Schweizer bzw. einer Schweizerin und einer Person mit ausländischer Staatsbürgerschaft geschlossen. Kein Problem – sollte man meinen. Doch leider legen die Behörden Paaren mit unterschiedlicher Herkunft noch einige zusätzliche Stolpersteine in den Weg. So müssen ausländische Bürger und Personen, die noch nicht im Personenstandsregister erfasst sind, weitere Hochzeit-Unterlagen über Name, Geburt, Abstammung, Geschlecht, Zivilstand, Heimatort und Staatsangehörigkeit sowie eine Wohnsitzbescheinigung (Ausländerausweis) einreichen. Zudem muss der rechtmässige Aufenthalt in der Schweiz nachgewiesen werden.

Lebt der oder die Verlobte nicht in der Schweiz, verlangen die Behörden zudem eine Eheanerkennungserklärung des Heimatstaates oder ein Ehefähigkeitszeugnis. Diese Dokumente können entweder bei den zuständigen Stellen im Heimatland oder bei der ausländischen Vertretung in der Schweiz beantragt werden. Papiere aus dem Ausland werden nur in beglaubigter Form und – falls sie nicht auf Deutsch, Französisch oder Italienisch verfasst sind – übersetzt akzeptiert. Aber aufgepasst! Durch die Eheschliessung mit einem Schweizer bzw. einer Schweizerin erhält der Partner nicht automatisch die Schweizer Staatsbürgerschaft, sondern lediglich die Aufenthaltsbewilligung «B». Erst nach einer Ehedauer von fünf Jahren kann diese in die unbeschränkte Aufenthaltsbewilligung «C» umgewandelt werden.

Hochzeitsunterlagen für die Kirche

Für die kirchliche Trauung wird ebenfalls ein Pass oder eine Identitätskarte von jedem der beiden Partner verlangt. Zudem ist eine Aufgebotsbescheinigung oder eine Heiratsurkunde vom Standesamt erforderlich. Folglich kann die Eheschliessung in der Kirche immer erst nach der Ziviltrauung vollzogen werden. Katholiken benötigen darüber hinaus ihren Taufschein sowie – falls vorhanden – ihren Firmungsschein. Mitglieder der reformierten Kirche müssen ebenfalls den Taufschein und gegebenenfalls einen Konfirmationsschein vorlegen.

Dass sich zukünftige Eheleute angesichts dieses Berges an Formalitäten erst einmal erschlagen fühlen, ist durchaus verständlich. Doch wie so oft im Leben gilt auch hier: Gut geplant ist halb gewonnen! Der beste Weg ist es deshalb, eine Checkliste mit den nötigen Hochzeitsunterlagen und To-Dos zu erstellen und diese Punkt für Punkt abzuhaken. Danach können sich Braut und Bräutigam wieder auf die wirklich wichtigen Dinge im Leben konzentrieren – wie beispielsweise das Layout der Tischkärtchen oder die Farbe der Blumen. 

Foto: iStock, Thinkstock

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