Das klaut mir keiner!Wie du deine Geschäftsidee wirklich schützen kannst

Geistiges Eigentum ist schwer greifbar und noch schwerer zu schützen. Warum es eigentlich nur eine effektive Möglichkeit zum Schutz gibt und welche das ist: Hier steht, wie du deine Geschäftsidee wirklich schützen kannst.

Geschäftsidee schützen

Träumen wir nicht alle von einer genialen Idee, die vor uns noch niemand hatte. Die uns Tür und Tor öffnet; zu Selbstständigkeit, Erfolg, vielleicht sogar Ruhm und Reichtum?  Und manche von uns haben vielleicht sogar eine solche. Gratulation! Doch was nun? Wohin damit? Wie mit dieser Idee umgehen?

Und vor allem: Wie schütze ich meine Geschäftsidee? Wir wollen doch nicht, dass uns jemand diesen Geistesblitz klaut – und wir am Ende dumm aus der Röhre gucken. Doch leider ist es gar nicht so einfach, eine geniale Idee zu schützen. Denn die reine Idee ist in der Regel weder wirklich greifbar noch abgrenzbar, so dass ihr rechtlicher Schutz schwierig ist.

Geschäftsidee schützen: Nicht mit Marken- und Patentrecht

Wer seine Geschäftsidee schützen will, hat gewiss schon vom Paten-, Marken oder Designrecht gehört. Doch Vorsicht; bei solchen Rechtsformen steckt der Teufel im Detail. Um es einfach zu sagen, ist eine Geschäftsidee eine nicht greifbare Geistesleistung. Im Unterschied dazu muss man ein Patent einordnen. Ein Patent muss etwas wirklich Neues (und nicht bloss die Weiterentwicklung einer bereits bekannten Marke oder eines bekannten Unternehmens) sein.

Zudem verlangt das Gesetz, dass ein Patent erfinderisch und wirtschaftlich verwertbar ist. Das mag aus sich des stolzen Ideen-Besitzers vielleicht auch alles zutreffen, dennoch sollte man sich nicht zu sicher sein. Das Gesetz hat eigene (strengere) Definitionen als der Laie. Und so reicht ein blosser Businessplan eben gerade nicht aus, um als Patent zu gelten.

Wer seine Geschäftsidee schützen will, ist mit dem Patentrecht daher in der Regel nicht ausreichend beraten. Gleiches gilt für das Markenrecht: Dieses kann bestehende Waren, Dienstleistungen und Firmenlogos, nicht aber die Geschäftsidee als solche schützen. Abgesehen davon wird der Markenschutz erst dann aktiv, wenn sich eine Firma als Marke ins Markenregister eintragen lässt.

Urheberrecht: Auch kein Garant

Geht es um den Schutz geistiger oder künstlerischer Werke, kann das Urheberrecht weiterhelfen. Aber auch hier, dürfen sich Jungunternehmer nicht zu früh freuen. Reine Ideen sind durch dieses Gesetz nämlich ebenfalls nicht abgedeckt. Erst wenn die Idee in eine konkrete Form umgesetzt würde, z.B. ein Buch oder einen Film, kann Schutzwürdigkeit bestehen. Auch hier genügt eine Präsentation oder ein Businessplan des Unternehmens allein nicht.

Wie schütze ich meine Geschäftsidee?

Das Gesetz bietet also zahlreiche Schutzformen, doch kommen diese leider nicht immer zum Tragen, wenn das Unternehmen oder die Marke noch in den Kinderschuhen steckt und aus einer reinen Idee besteht. Wer trotzdem vor einem Ideenklau sicher sein will, muss selbst so gut es geht für Sicherheit sorgen. Aber wie? Ganz einfach. Mit diesen Tipps:

Stillschweigen

1Natürlich freut man sich über Anregungen und regen Austausch mit Freunden, Bekannten und vielleicht sogar geschäftlichen Partnern, doch sollte man gerade in der Anfangszeit einer Idee lieber zurückhaltend handeln. Je weniger Menschen von deiner Idee wissen, desto geringer ist das Risiko der Nachahmung.

Geschäftspartner sorgfältig auswählen für dein Unternehmen

2Wer seine Idee einem neuen Kunden oder Geschäftspartner erzählen oder verkaufen will, sollte aufmerksam sein. Wer die Person nicht kennt, sollte sich vorher über ihre Seriosität erkundigen. Erzähl nicht gleich beim ersten Treffen die wichtigsten Details. Hör dich vorher in der Branche um, wie zuverlässig die Person ist. Und lass dir gut erklären, warum dein Gegenüber Interesse an deiner Idee hat. 

Vertraulichkeitsvereinbarungen

3Wer seine Geschäftsidee sicher geschützt haben will, sollte niemals auf den Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung mit seinem Kunden oder allen weiteren Personen, die in Kontakt mit der Idee kommen, verzichten. Eine solche Vereinbarung ist ein privatrechtlicher Vertrag, der nach individuellen Vorstellungen, Besonderheiten und Bedürfnissen gestaltet werden kann.

Brechen die Vertragspartner die Regeln, hat das gerichtliche Folgen. Wichtig zu wissen: Um einen wirklich wasserdichten Schutz zu erreichen, sollte eine solche Vertraulichkeitsvereinbarung gemeinsam mit einem Anwalt erarbeitet werden. Er kennt die rechtlichen Details und kann umfangreich beraten.

Ansonsten gilt zum Schutz der eigenen Idee eigentlich nur noch eines: Angriff ist die beste Verteidigung. Wer sie zügig in die Praxis umsetzt, hat klare Vorteile am Markt. Worauf wartest du also noch? Auf ins Geschäftsleben!

Titelbild: Unsplash

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