TabuFehlgeburt: Fakten und Ursachen

Jede fünfte Schwangerschaft endet in einer Fehlgeburt. Die meisten davon kommen noch vor der 10. Schwangeschatfswoche vor. Da manchmal Symptome, wie Blutungen und Unterleibschmerzen ausbleiben, bemerken viele werdende Mütter die Fehlgeburt gar nicht. Ursachen und Symptome einer Fehlgeburt liest du hier.

Frau in Dusche verliert Blut

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Fehlgeburt ist der Verlust eines Kinder vor der 24. Schwangerschatfswoche oder auch wenn das Baby tot geboren wird und dessen Gewicht unter 500 Gramm liegt.
  • Es gibt verschiedene Formen von Fehlgeburten, wie z.B. drohender Abort, unvollständiger Abort oder auch septischer Abort.
  • Die Syptome einer Fehlgeburt sind unter anderem Blutungen und Unterleibschmerzen.
  • Wenn du Anzeichen einer Fehlgeburt bemerkst, solltest du sofort deinen Frauenarzt oder ein Krankenhaus aufsuchen.
  • Die meisten Fehlgeburten kommen bis zur 10. Schwangerschaftswoche vor. Höchst selten kann es auch nach der 16. Schwangerschaftswoche noch zu einem Abort kommen.

Inhaltsverzeichnis

Fehlgeburten passieren öfters als wir denken. Grund für diese verzerrte Wahrnehmung ist, dass schwangere Frauen oftmals nicht merken, dass sie eine Fehlgeburt erleiden, oder dass sie dieses Ereignis lieber in Stille durchleben. Das hat dazu geführt, dass das Thema Fehlgeburt tabu geworden ist. Um das künftig zu verhindern, haben wir die wichtigsten Fakten zum Thema Fehlgeburt zusammengestellt.

Was ist eine Fehlgeburt?

Eine Fehlgeburt, im Fachjargon Abort genannt, ist der Verlust eines Kindes vor der 24. Schwangerschaftswoche. Man spricht ebenfalls von einer Fehlgeburt, wenn das Baby tot geboren wird und dessen Gewicht unter 500 Gramm liegt.

Formen von Fehlgeburten

Drohender Abort: Ein drohender Abort sind erste Anzeichen - insbesondere Blutungen - für eine Fehlgeburt, welche aber nicht zwingend in einer Fehlgeburt enden müssen.

Beginnender Abort: Der beginnende Abort ist sozusagen das erste Stadium eines Abortes, welcher nicht mehr aufzuhalten ist. Der Muttermund ist geöffnet und die Schmerzen und Blutungen sind weit stärker als beim drohenden Abort.

Unvollständiger Abort: Bei einem unvollständigen Abort bleiben Schwangerschaftsrückstände zurück, welche meistens mit einem ärztlichen Eingriff entfernt werden müssen.

Vollständiger Abort: Beim vollständigen Abort werden alle Schwangerschaftsrückstände ausgestossen. Diese Art von Fehlgeburt tritt oft bei einem Frühabort auf und bleibt meistens unbemerkt.

Verhaltener Abort: Der Embryo ist in diesem Fall bereits abgestorben, wird aber ganz oder in Teilen von der Gebärmutter zurückgehalten. Abgesehen von fehlenden Lebenszeichen, gibt es keine Symptome bei dieser Art von Fehlgeburt. 

Dieser Abort ist mit einem ärztlichen Eingriff verbunden, um zurückgebliebenes Gewebe zu entfernen. Wenn das Gewebe nämlich nicht entfernt wird, können Infektionen auftreten.

Septischer Abort: Ein septischer Abort ist mit Entzündungen und Infektionen verbunden. Diese Art von Abort kann nicht nur für das ungeborene Kind, sondern auch für die werdende Mutter lebensbedrohlich sein.

Habitueller Abort: Von einem habituellem Abort spricht man, wenn eine Frau bereits zwei oder drei wiederholte Fehlgeburten erleben musste.

Was sind die Gründe für eine Fehlgeburt?

Wieso es zu einer Fehlgeburt kommt, kann man nie genau sagen. Gemäss Handbuch für Geburtshilfen können folgende Risikofaktoren Gründe für eine Fehlgeburt sein: Zirka 50 Prozent der Aborte erfolgen aufgrund chromosomaler Fehlbildung oder mütterlichen Pathologien.

Zum letzteren gehören Stoffwechselerkrankungen, Thrombophilie, Über- oder Untergewicht, Uterusanomalien oder Schädigung durch Alkohol, Drogen, Viren oder Röntgenstrahlungen.

Welche Symptome treten bei einer Fehlgeburt auf?

Das wohl deutlichste Anzeichen einer Fehlgeburt sind Blutungen. Dazu kommen Unterleibsschmerzen und Kontraktionen der Gebärmutter. Blutklumpen, morgendliche Übelkeit und das Verschwinden von Schwangerschaftsanzeichen deuten auf eine bereits durchgemachte Schwangerschaft hin.

In welcher Woche kommt es zu einer Fehlgeburt?

Die meisten Fehlgeburten treten bis zur 10. Schwangerschaftswoche auf. Viele Frauen bemerken den Abort gar nicht, weil sie von einer verspäteten Menstruation ausgehen.

Wenn man schwanger ist, sinkt das Risiko einer Fehlgeburt mit jeder Schwangerschaftswoche. Nach der 16. Schwangerschaftswoche sind es unter 5% der Frauen, die noch eine Fehlgeburt durchmachen müssen. Aborte nach der 16. Woche sind für Frauen besonders psychisch belastend.

Wie häufig kommt eine Fehlgeburt vor?

Ein Abort ist die häufigste aufkommende Komplikation in einer Schwangerschaft. Laut dem Handbuch für Geburtshilfe erleiden 12-24% der Frauen nach dem positiven Schwangerschaftstest eine Fehlgeburt.

Was muss ich bei einer Fehlgeburt machen?

Wenn du Symptome einer Fehlgeburt bemerkst solltest du deinen Frauenarzt oder ein Krankenhaus aufsuchen. Man wird dich vor Ort dann vermutlich zuerst untersuchen, um zu prüfen, ob die Anzeichen wirklich eine Fehlgeburt oder etwas Anderes sind. Das weitere Vorgehen wird dann vom Arzt bestimmt.

Ärztliche Eingriffe bei einer Fehlgeburt

Wenn ein Fötus stirbt, kann es bis zu vier Wochen dauern bis der Körper das Embryo mit dem Mutterkuchen ausstösst. Deshalb verschreiben Ärzte bei einer Fehlgeburt Tabletten, welche den Abort einleiten. Es sind die gleichen Tabletten, die für eine Abtreibung eingenommen werden.

Dann scheidet der Körper das Embryo von alleine aus. Das kann einige Tage dauern. Danach sollte auf jeden Fall eine ärztliche Untersuchung erfolgen, da Reste der Plazenta oder des Fötus in der Gebärmutter zu Entzündungen, Vernarbungen oder auch zu Unfruchtbarkeit führen können. Im Falle einer sehr starken Blutung, zum Beispiel bei einer weiter fortgeschrittenen Schwangerschaft, kann von Ärzten ein Eingriff, einer Kuretage, empfohlen werden.

Bei einer Vollnarkose wird das Schwangerschaftsgewebe mit einem löffelartigem Instrument aus dem Uterus entfernt. Man spricht dann auch von einer Ausschabung und Auskratzung, oder wenn nötig von einer Absaugung. Nach dem Eingriff sollte auf Vollbäder, Schwimmen und Geschlechtsverkehr verzichtet werden, bis die Blutung vollständig aufgehört hat.

Zahlt die Krankenkasse?

Eine Frau gilt erst ab dem zweiten Trimester als schwanger. Bis zur dreizehnten Schwangerschaftswoche gilt die Schwangerschaft deshalb als «Krankheit» und die Frau muss die Kosten der Termine, des Ultraschalls, den Medikamenten oder der Kuretage selbst bezahlen, je nach Selbstbehalt und Franchise. Kommt es später zu einem Abort, übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Behandlung vollumfänglich.

Wohin mit meiner Trauer?

Eltern sind mit ihrer Fehlgeburt, ihrer Trauer und Selbstzweifel nicht alleine. Fachstellen, wie zum Beispiel kindsverlust.ch oder www.verein-regenbogen.ch bieten Beratungen und Selbsthilfegruppen beim Verlust eines Kindes an und helfen zum Beispiel auch, wenn man sein verstorbenes, ungeborenes Baby bestatten möchte.

Titelbild: Unsplash

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