Ausgeglitzert Kann die Kosmetik in Zukunft ohne Mikroplastik und Glitter auskommen?
Winzige Plastikpartikel, sogenanntes Mikroplastik, stellen eine erhebliche Umweltbelastung dar. Dazu gehören auch Mikroperlen oder kosmetischer Glitter, die in vielen Beauty- und Kosmetikprodukten vorkommen. Seit dem 15. Oktober 2023 wurde der Verkauf von kosmetischem Glitter und Mikroperlen in der EU verboten. Welche Auswirkungen hat das auf deine Beauty-Produkte und welche Folgen hat das neue Gesetz für die Schweiz?
Das EU-weite Verbot von schwer abbaubaren Plastikartikeln trifft insbesondere die Make-up-Industrie, da viele beliebte Produkte Mikroperlen oder kosmetischen Glitter enthalten. Aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen wird es nun weniger Produkte mit Glitzer und Glitter-Effekt zu kaufen geben. Es ist davon auszugehen, dass Hersteller deshalb langfristig mehr und mehr auf Clean Beauty oder Biokosmetik setzen müssen.
Dies bringt sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich: Naturnahe Formulierungen wirken sich weniger schädlich auf die Umwelt aus. Gleichzeitig ist Biokosmetik aber auch weniger lange haltbar. Deshalb müssen entsprechende Produkte schneller verkauft und aufgebraucht werden.
Kosmetik-Anwender:innen in der Schweiz werden nach in Kraft treten dieses Gesetzes vor allem die folgenden Fragen haben:
Wie schädlich sind schwer abbaubare Plastikartikel?
Die EU will die Verschmutzung der Umwelt mit Mikroplastik bis 2030 um 30 Prozent reduzieren und hat deshalb seit dem 15. Oktober 2023 Mikroperlen und kosmetischen Glitter aus den Verkaufsregalen verbannt. Als Mikroplastik werden schwer abbaubare, synthetische Polymere mit einer Grösse von weniger als fünf Millimetern bezeichnet.
Über das Waschbecken gelangt das in der Kosmetik enthaltene Mikroplastik in den Wasserkreislauf. Spuren davon lassen sich laut Forschenden mittlerweile fast überall in der Umwelt finden – auch als Ablagerungen im menschlichen Körper: Die Partikel reichern sich in Fischen und Schalentieren an oder gelangen über die Bewässerung von Früchten, Gemüse und Feldern, wo sie von den Tieren aufgenommen werden, in den menschlichen Nahrungsmittelkreislauf. Die langfristigen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt insgesamt lassen sich heute noch nicht in aller Gänze absehen.
Welche Folgen bringt Mikroplastik mit sich, wenn wir es regelmässig durch Cremes und Co auf unsere Haut bringen?
Grundsätzlich verhält sich Mikroplastik neutral zu unserer Haut. Da es sich um einen künstlichen Stoff handelt, können unsere Zellen diesen nicht enzymatisch aufspalten. Somit bleibt das Mikroplastik lose auf der Epidermis liegen, bis wir es wieder herunterwaschen. Wer seine Haut allerdings nicht gründlich genug reinigt oder die falschen Produkte verwendet, behält Rückstände zurück und diese können langfristig zu Hautunreinheiten führen. Menschen, die ohnehin zu öliger Haut und Pickelchen neigen, sind besonders von den negativen Folgen betroffen. Aufliegendes Plastik beeinflusst ihren Hautstoffwechsel negativ und führt zu zusätzlichen Unreinheiten.
Welche Produkte sind vom Glitzer-Verbot betroffen?
Am häufigsten vom Verbot betroffen sind Bronzing Powder, Highlighter, Glanzlidschatten und Lipglosse mit Glitter-Effekt. Aber auch pflegende Kosmetik fällt unter die Bestimmung, wenn sie sogenannte Acrylate enthält. Dazu zählen beispielsweise auch Peelings mit Mikroperlen. Grund dafür sind die feinen Körnchen aus Mikroplastik, die normalerweise für den gewünschten Peeling-Effekt sorgen.
Welche Glitzer-Alternativen gibt es?
Als Alternative zum herkömmlichen Plastik-Glitzer bieten sich mineralische Pigmente an, beispielsweise aus Schiefererde. Allerdings ist die farbliche Auswahl dabei etwas eingeschränkter als wir es gewohnt sind. Gut austauschen lassen sich hingegen die Peeling-Körnchen aus Plastik. Bereits jetzt verwenden viele Hersteller stattdessen gemahlene Aprikosenkerne, Walnussschalen oder auch Austernschalen.
Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf die Beauty-Branche?
In der Kosmetikbranche hat Mikroplastik keine grosse Zukunft. Hersteller:innen müssen darum nach neuen Alternativen suchen, beispielsweise für sogenannte Wrinkle Filler. Derzeit ist Mikroplastik noch ein weitverbreiteter optischer Faltenfüller für die Haut. Leider versprechen natürliche Wirkstoffe hier bislang keine vergleichbaren Langzeiteffekte, denn unsere Zellen spalten diese im Gegensatz zum Plastik enzymatisch auf.
Betrifft mich das Glitzer-Verbot auch in der Schweiz?
In der Schweiz wurde (noch) kein ähnliches Verbot ausgesprochen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass Restbestände mit Glitter und Mikroplastik-Partikeln noch eine Zeit lang in den Läden vorhanden sein werden. Da internationale Kosmetikfirmen ihre Produktion für den gesamten europäischen Markt angepasst haben, werden über kurz oder lang auch in der Schweiz gewisse Produkte nicht mehr oder nur in angepasster Form erhältlich sein.
Über Rolf Stehr
Rolf Stehr ist CEO bei der Stehr Cosmetics AG, gelernter Chemielaborant und Make-up-Artist. Davor beriet er Kosmetikunternehmen bei der inhaltlichen Optimierung ihrer Produkte. Neben seiner Arbeit im eigenen Unternehmen setzt er sein Fachwissen auch bei Talkshows und Kolumnen ein