ScheidungSo meistern Sie die schwierige Zeit!

«Ich will die Scheidung!» Dieser Satz kommt nicht leicht über die Lippen. Dennoch ist es besser sich scheiden zu lassen, bevor eine kaputte Ehe einen selbst kaputt macht. Was Sie vor und während der Scheidung beachten müssen, erfahren Sie hier.

Eine schwierige Scheidung meistern

Manchmal haben wir alles gegeben und es hat trotzdem nicht geklappt. Eine Trennung ist immer schmerzhaft, bei der Scheidung einer Ehe kommen jedoch noch einige brisante rechtliche Abläufe hinzu. Im Scheidungsprozess müssen Sie persönliche, wirtschaftliche und kindesrechtliche Angelegenheiten mit Ihrem Ex-Partner regeln. Gerade in dieser Zeit sollten Sie einen besonders kühlen Kopf bewahren. Über die Trümmer einer zerbrochenen Ehe zu verhandeln braucht Ausdauer und Kraft. Doch Kopf hoch: Dies ist die letzte Hürde, die Ihre Ehe bestehen muss, damit beide Seiten wieder in Frieden leben können.

So beantragen Sie die Scheidung

Die Scheidung beantragen Sie beim zuständigen Gericht ihres Wohnsitzes. Eine Übersicht der Gerichte der Kantone bietet das Schweizerische Bundesgericht. Hier finden Sie schnell zu der für Sie zuständigen Justizbehörde. Auf der Website Ihres lokalen Gerichts finden Sie sämtliche Formulare und Merkblätter für den Scheidungsantrag.

Wenn die Scheidung durch ist

Nachdem der Richter die Scheidung ausgesprochen hat, informiert er Ihre Heimatgemeinde. Diese trägt die Scheidung im Familienregister ein. In vielen Fällen dauert es jedoch, bis es zum endgültigen Scheidungsspruch kommt. Was macht die Scheidung so kompliziert? Was müssen Sie beim Scheidungsprozess beachten?

Wenn beide die Scheidung wollen

Wollen sich beide Partner scheiden lassen, reichen sie das gemeinsame Scheindungsbegehren und eine gemeinsam unterzeichnete Vereinbarung über die Scheidungsfolgen ein. In der sogenannten Scheidungskonvention wird geregelt, welche wirtschaftlichen Folgen wie Unterhalt bzw.Alimente und Vermögensaufteilung beide Ehepartner vereinbaren. Wenn Sie Kinder haben, müssen Sie auch eine Regelung für das Sorgerecht treffen. Da eine Trennung oft mit Frustrationen, Enttäuschungen und Wut verbunden ist, enden Scheidungen häufig im Streit. Wenn Ihnen der Rosenkrieg zu schaffen macht, sollten Sie einen Fachanwalt für Scheidungsrecht einschalten, der Ihre Interessen vertritt.

Checkliste Scheidungskonvention

Unter der Scheidungskonvention versteht man eine einvernehmliche Einigung beider Ehepartner über die Scheidungsfolgen. Laut den Zivilgerichten, führen Scheidungslösungen, die auf einer Konvention beruhen, erfahrungsgemäss zu schnelleren und dauerhafteren Ergebnissen als solche, die durch ein Scheidungsurteil erzwungen sind. Eine Scheidungskonvention sollte folgende Bereiche regeln.

  • Sorgerecht über die gemeinsamen Kinder
         Wer hält das Haupt-Sorgerecht? Wo verbleiben die Kinder?
         Besuchsrechte?
  • Unterhalt für die Kinder und Ehegatten
  • Verbleib der ehelichen Wohnung
  • Gütertrennung
         Bankkonto, Bankkonto, Lebensversicherung
         Immobilien
         Mobiliar und Hausrat
         Fahrzeuge
         Offene Kredite
         Pensionskassenvorbezüge, Guthaben der dritten Säule, etc.

Muster und Erläuterungen für eine Scheidungskonvention können Sie auf der Homepage ihres zuständigen Bezirksgericht herunterladen.

Wenn nur einer die Scheidung will

Wenn sich nur eine Partei scheiden lassen will, erfolgt die Scheidung über eine Scheidungsklage. Die Scheidung kann aber nur gerichtlich ausgesprochen werden, wenn beide Eheleute mindestens zwei Jahren lang getrennt sind. Früher scheiden können Sie nur, wenn Sie beweisen, dass die Ehe nicht länger tragbar ist. Der Nachweis, dass Sie bereits zwei Jahre getrennt sind, ist allerdings nicht immer einfach. Denn beide Partner müssen angeben, dass die Trennung stattgefunden hat und wann sie eingetreten ist. Wenn der andere bestreitet, dass sie getrennt sind, um die Scheidung hinauszuzögern, müssen Sie dem Gericht Beweise für die Trennung liefern. Der Tag des Auszugs gilt vor Gericht als sehr starkes Indiz.
 

Was kostet die Scheidung?

Die Kosten, die durch den Scheidungsprozess entstehen, richten sich nach dem Gesetz über die Organisation der Gerichte und Behörden in Zivil- und Strafverfahren (OGB) und der Kostenverordnung. Die Kostenverordnung sieht einen Kostenrahmen vor und setzt darin die tatsächlichen Kosten fest. Nachdem Sie die Scheidung eingereicht haben, verlangt das Gericht zunächst einen Gerichtskostenvorschuss. Beispiele für den Gerichtskostenvorschuss finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Justizbehörde. Das Gericht des Kantons Luzern zum Beispiel rechnet folgenden Mustervorschuss vor:

Kostenvorschuss

Kostenrahmen

Gemeinsames Scheidungsbegehren
und vollständige Einigung

Fr. 1'800.00

Fr. 1'000.00 - 10'000.00

Gemeinsames Scheidungsbegehren
mit Teileinigung / ohne Einigung

Fr. 2'500.00

Fr. 1'000.00 - 10'000.00

Scheidungsklage

Fr. 2'500.00

Fr. 1'000.00 - 10'000.00

Massnahmengesuch

Fr. 1'000.00

Fr. 300.00 - 4'000.00

Quelle: gerichte.lu.ch

Ein Scheidungsanwalt kostet je Arbeitsstunde rund 250 Franken. Können Sie sich keinen Anwalt leisten, müssen Sie nicht verzweifeln. Stattdessen können Sie beim Gericht ein so genanntes «Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege» einreichen.

Wie wird der Unterhalt geregelt?

Das Scheidungsrecht sieht vor, dass nach dem Ehe-Aus jeder selbst für seinen Unterhalt aufkommt. Wer sich das nicht leisten kann, kann Unterhaltsbeiträge bzw. Alimente vom Ex-Partner verlangen. Die Höhe der Alimente wird vom Gericht oder von den Eheleuten selbst vereinbart. Wird der Unterhalt zu spät oder gar nicht überwiesen, können Sie sich an die Vormundschaftsbehörde Ihres Kantons wenden. Diese hilft Ihnen, den Unterhalt einzuziehen. Die Beiträge der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Sie während der Ehe gezahlt haben, werden geteilt. Sie können nach der Scheidung nicht mehr voneinander erben. Wollen Sie Ihrem Ex-Mann etwas hinterlassen, müssen Sie ein Testament oder einen Erbvertrag ansetzen.

Wer bekommt das Sorgerecht für die Kinder?

Wenn sich die Eheleute einig sind, können Sie ein gemeinsames Sorgerecht beibehalten. Im Streitfall teilt das Gericht das Haupt-Fürsorgerecht einem Elternteil zu, dass als besser geeignet erscheint. Für das andere Elternteil wird ein Besuchsrecht verhandelt. Bei welchem Elternteil die Kinder leben, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Wie alt sind die Kinder?
  • Wie wurden sie bisher betreut?
  • Welchen Beruf üben die Eltern aus?
  • Wie alt und gesund sind die Eltern?
  • Wer ist bereit, für die Kinder zu sorgen?

Die Stiftung Kindesschutz Schweiz mit Sitz in Bern, kann Sie persönlich oder telefonisch beraten - gerade was die Fürsorge Ihrer Kinder in dieser schwierigen Zeit angeht.

Wer bekommt Haus, Auto, Möbel, Schmuck?

Was Sie in die Ehe mitgebracht haben, können Sie nach der Scheidung wieder mitnehmen. Alles, was Sie während der Ehe angeschafft haben, wird zwischen beiden aufgeteilt. Ausnahmen sind Kleidung und Schmuck. Wie Ihr Hab und Gut genau aufgeteilt wird, müssen Ihre Anwälte verhandeln. Was passiert aber mit den Schulden? Werden die auch aufgeteilt? Die Schulden, die Sie gemeinsam in der Ehe gemacht haben, müssen bei der Trennung von beiden getragen werden. Das gilt jedoch nur, wenn beide den Kredit unterzeichnet haben. Manchmal drohen Partner im Rosenkrieg damit, dass sie sich nun absichtlich verschulden würden, um es dem anderen heimzuzahlen. Dies ist nur eine leere Drohung.

Buchtipp:

Scheidungsanwalt Dirk Sprünken hat in seinem Ratgeber «Die schmutzigsten Scheidungstricks – und wie man sich dagegen wehrt» die fiesen Strategien zusammengetragen, die der Rosenkrieg mit sich bringen kann. Mit diesem Ratgeber sind Sie gerüstet und können sich gegen fiese Machenschaften beim Scheidungsprozess wehren.

Wie überstehe ich das bloss? Hilfe und Seelsorge während der Scheidung

Während des Scheidungsprozesses treffen Trennungsschmerz, Job, Familienpflichten und Gerichtsverfahren aufeinander. Für Erholung und Freizeit bleibt nur wenig Zeit übrig. Oft werden die Stressgefühle und Frustrationen der Ehe schlecht bis gar nicht von den Betroffenen verarbeitet. Die Folge sind Burnout-Erscheinungen oder Depressionen. Sie sollten in diesem Fall einen Therapeuten aufsuchen, der Sie wieder aufbaut und stärkt. Die Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und -therapeuten (ASP) bietet eine kostenlose Vermittlung von Therapie-Plätzen an.
Haben Sie das Gefühl, sie können Ihre Trauer und Frust gar nicht in Worte fassen, kann eine so genannte «Familienmeditation» helfen. Hierbei werden Stressgefühle gelockert, die sich tief im Unterbewusstsein festgesetzt haben. Der Schweizerische Verein für Mediation (SVM) verzeichnet über 170 anerkannte Familienmediatoren in der Schweiz, die Sie in dieser auslaugenden Zeit behandeln können.  
Eine Frauenzentrale kann Ihnen ebenfalls eine gute Hilfe und Unterstützung sein. Die Frauenzentrale kann Sie in Scheidungfragen beraten und Sie könne sich mit anderen Frauen vernetzen, die dasselbe durchgemacht haben. Unter frauenzentrale.ch finden Sie alle Frauenzentralen der Schweiz.

Bild: Digital Vision

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