Wir sehen uns beim Anwalt, SchatzWas du über eine Scheidung in der Schweiz wissen musst

Für eine Scheidung in der Schweiz braucht man keinen Rechtsbeistand. Wusstest du das? Doch mit Gütertrennung, Unterhalt oder Sorgerechtsfragen bietet das Scheidungsrecht auch hierzulande keinen Grund, die Füsse hochzulegen. Das solltest du über eine Scheidung in der Schweiz wissen.

Scheidung Schweiz: Das musst du über das Schweizer Scheidungsrecht wissen

Beim Ja-Wort hätte es sich niemand träumen lassen. Jetzt ist es bittere Realität. Die Liebe ist erloschen. Die Scheidung scheint der einzige Ausweg aus dem emotionalen Schlamassel. Aber wie läuft eine Scheidung in der Schweiz überhaupt ab? Fragen über Fragen. Scherben über Scherben. Und eine kleine Hilfestellung über die Scheidung in der Schweiz von uns.

Trennung oder Scheidung? Was ist für uns richtig?

Wenn sich Eheleute emotional auseinander gelebt haben, bedeutet das noch lange nicht, dass sie sich auch scheiden lassen müssen. Eine Scheidung bedeutet die komplette rechtliche Entzweiung. 

Für manche Paare ist dieser Schritt aber nicht unbedingt immer der einzige und richtige Weg. Paare, die getrennt leben, wirtschaften und eine neue Bindung eingehen wollen, können dies auch ohne eine Scheidung tun. Und zwar mit rechtsverbindlichen Regelungen.

Ohne eine Scheidung bleibt vor allem das Erb- und Steuerrecht unberührt. Jedoch können sämtliche Punkte vor einem Notar anderweitig rechtsverbindlich geregelt werden. Solche Regelungen sorgen für Klarheit und vermeiden Streit. Kleiner Hinweis: Um den rechtsverbindlichen Status «getrennt lebend» zu erhalten, sieht das Schweizer Scheidungsrecht wenigstens vor, dass der gemeinsame Haushalt aufgelöst wird.

Folgendes müsst ihr bei einer Trennung klären:

  • Versorgung der Kinder
  • Gemeinsames Vermögen
  • eheliche Wohnung
  • Erbrecht

Scheidung in der Schweiz: Wann geht es zum Gericht?

Anders als bei der Trennung braucht es für eine Scheidung in der Schweiz die Entscheidung eines Gerichts. Die Scheidung muss in einem schriftlichen Antrag (es gibt bei vielen Gerichten vorgefertigte Formulare) vor dem Gericht gestellt werden. Dies kann einseitig oder einvernehmlich durch beide Eheleute geschehen. 

Einen Anwalt braucht es für die Scheidung in der Schweiz nicht. Bei der komplexen Rechtssituation ist es dennoch ratsam, sich einen Rechtsbeisstand zu suchen. Sofern die Scheidung einvernehmlich abläuft, braucht es übrigens auch grundsätzlich keine Trennungszeit. Wer es eilig hat, sich scheiden zu lassen, sollte sämtliche rechtsrelevanten Punkte einvernehmlich geklärt und notariell niedergeschrieben haben und bei Gericht einreichen. 

Herrscht Einigkeit, kann in seltenen Fällen bereits nach sechs Wochen die Scheidung vollzogen werden. Kommt es jedoch zu ungeklärten Fragen oder einer nicht einvernehmlichen Trennung, müssen die Eheleute nachweislich zwei Jahre getrennt leben, ehe die Ehe nach Schweizer Trennungsrecht geschieden werden kann. 

Scheidung Schweiz: Das musst du über das Schweizer Scheidungsrecht wissen

Bild: Good_Studio/iStock

Was kostet eine Scheidung in der Schweiz?

Bei einer Scheidung fallen nicht nur behördliche Gebühren, sondern auch Gerichtskosten an. Wie hoch sich diese bemessen, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Im günstigsten Regelfall kann man von etwa 2500 Franken für eine Scheidung in der Schweiz ausgehen. Kommt es jedoch zu einer zeitlichen Verzögerung und zu einem gerichtlichen Mehraufwand durch anfallende Uneinigkeiten, kann dieser Betrag deutlich in die Höhe schnellen. So genannte Kampfscheidungen liegen nicht selten bei mehr als 10’000 Franken. 

Was passiert bei einer Scheidung mit dem Vermögen? 

Kommt es zur Scheidung, gilt der ordentliche Güterstand der sogenannten Errungenschaftsbeteiligung, sofern die Eheleute nichts anderes vereinbart haben. Jeder Partner bleibt Eigentümer desjenigen Eigentums, das er in die Ehe eingebracht, geerbt oder während der Ehe als persönliches Geschenk erhalten hat. Wurden während der Ehe jedoch so genannte Errungenschaften gemacht, also Ersparnisse aus Gehalt, Zinsen oder Vorsorgebeiträgen, werden diese geteilt. 

Ein Paar kann allerdings durch eine zwingend notariell beurkundete Gütertrennung auch etwas anderes vereinbaren. Bei der Gütertrennung gibt es keine gemeinsamen Güter oder Schulden, so dass es bei der Scheidung eben auch zu keiner Aufteilung kommt. Vermögensfragen sollten unbedingt mit einem Rechtsexperten besprochen werden.

Scheidung in der Schweiz: Wie vermeidet man Streit?

In Volksmund heisst es: Das Wort «Vertrag» leitet sich ursprünglich von «sich vertragen» ab. Tatsächlich mag es im Moment der Eheschliessung etwas unromantisch anmuten, wenn man schon jetzt über einen eventuellen Trennungsfall spricht oder diesen gar durch einen Anwalt beraten lässt. 

In der Praxis haben sich solche Absprachen und auch Eheverträge durchaus bewährt, um Streit zu vermeiden. Wenn jeder im Vorfeld weiss, worauf er sich im Trennungsfall einlässt, kommen später keine Überraschungen auf. Natürlich können Vereinbarungen während der Ehe angepasst, geändert oder neu aufgestellt werden.

Schweizer Sorgerecht: Was ist mit den Kindern?

Im Grundsatzfall bekommen die Eltern nach einer Scheidung in der Schweiz die gemeinsame elterliche Sorge. Ein alleiniges Sorgerecht ist nur im Ausnahmefall auszusprechen. Entscheidend ist dabei immer das Wohl des Kindes. 

Die gemeinsame Sorge zu teilen bedeutet, dass die geschiedenen Eheleute in wichtigen Fragen, die das Kind angehen, gemeinsam zu entscheiden haben.

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Unterhalt: Wer muss nach der Scheidung zahlen?

Grundsätzlich ist jeder Partner nach der Scheidung selbst dafür verantwortlich, für seinen Unterhalt aufzukommen. Jedoch kann es möglich sein, dass ein Ehepartner dem anderen für einen gewissen Zeitraum zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist. 

Dies hängt im Einzelfall von verschiedensten Kriterien, wie der Dauer der Ehe, dem Alter, der Gesundheit, der beruflicher Ausbildung, den Erwerbsaussichten und der finanzieller Leistungsfähigkeit der Ehepartner ab. Für eheliche Kinder herrscht hingegen grundsätzlich eine Unterhaltspflicht. 

Titelbild: TataGD/iStock
 
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