Dein Recht Abtreibungen in der Schweiz: Alle Infos

Wenn du einen Schwangerschaftsabbruch in Betracht ziehst, solltest du dich vorher gut darüber informieren. Abtreibungen in der Schweiz sind bis zur 12. Schwangerschaftswoche möglich und werden von der Grunversicherung übernommen. Weitere Fakten liest du hier.

Eine Frau mit kurzen Haaren blickt in die Kamera.
Eine Frau mit kurzen Haaren blickt in die Kamera. © John Paul Duhan / Pexels

Wie gehe ich vor, wenn ich abtreiben will?

Wenn zwei Striche auf dem Schwangerschaftstest auftauchen stellt das erst mal das Leben auf den Kopf. Wer sich bei einer ungeplanten Schwangerschaft für eine Abtreibung entscheidet, sollte folgendermassen vorgehen.

Lass dir die Schwangerschaft bestätigen

Du kannst den Schwangerschaftstest ein paar Tage nach dem deine Menstruation ausbleibt ist die perfekte Zeit, um einen Schwangerschaftstest zu machen. Wenn der test positiv ausfällt und zwei Striche auf dem Anzeigefeld erscheinen, solltest du die Schwangerschaft im Spital oder in der Arztpraxis bestätigen lassen. Dort erfährst du die Schwangerschaftswoche.

Soll ich abtreiben? Wenn du unsicher bist, lass dich beraten

Du bist vielleicht erst einmal überfordert mit der Situation, deshalb kannst du dich kostenlos an eine Beratungsstelle wenden. Sie helfen dir, selbstbestimmt zu einer Lösung zu kommen, ohne dich zu beeinflussen. Ausserdem erhältst du hilfreiche Informationen in Zusammenhang mit finanziellen Fragen, psychische Belastungen und dem Schwangerschaftsabbruch allgemein. Wenn du die Abtreibung möchtest, wird mit dir ein Termin gemacht.

Vorgespräch, Schwangerschaftsabbruch und Nachkontrolle

Vereinbare dann einen Termin mit einer ärztlichen Fachperson. Ein Gespräch vor der Abtreibung mit einem Arzt oder einer Ärztin ist laut Schweizer Strafgesetz obligatorisch. Hier bestätigst du, dass du den Schwangerschaftsabbruch machen möchtest. Das Gespräch kann ein paar Tage vor dem Termin oder direkt davor stattfinden. Nach der Abtreibung findet eine Nachkontrolle statt.

Schwangerschaftsabbruch: Good to know:

  • Eine Abtreibung hat keinen Einfluss auf deine Fruchtbarkeit.
  • Die Grundversicherung übernimmt die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs (nach Abzug der Franchise und des Selbstbehalts)
  • Wenn du finanzielle Schwierigkeiten in Zusammenhang mit dem Abbruch hast, wende dich an eine Beratungsstelle für Schwangerschaft. Sie helfen dir weiter.

Wie kann man in der Schweiz abtreiben?

Es gibt zwei Möglichkeiten in der Schweiz abzutreiben. Entweder medikamentös oder durch einen chirurgischen Eingriff. Welche Methode besser für dich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab: In welcher Schwangerschaftswoche bist du? Welche Methode bevorzugst du? Bestehen Risikofaktoren oder Krankheiten?

75 % der Abtreibenden wählen den Schwangerschaftsabbruch durch ein Medikament. Beide Methoden haben Vor- und Nachteile, die du mit deinem Arzt oder deiner Ärztin besprechen kannst.

Medikamentöse Abtreibung

Bis zur 7. Schwangerschaftswoche kannst du mit einem Medikament die Schwangerschaft abbrechen. In vielen Spitälern bekommst du das Medikament auch noch in der 9. Schwangerschaftswoche.

Folgendermassen funktioniert die Abtreibung mit dem Medikament: Du nimmst zwei verschiedene Medikamente im Abstand von 36 bis 48 Stunden. Das kannst du entweder beim Arzt machen oder bei dir zu Hause. Die Einnahme des ersten Medikaments (Mifepriston) stoppt die Weiterentwicklung des Embryos. Die Einnahme des zweiten Medikaments (Misoprostol) löst Blutungen aus sodass die Schwangerschaft ausgestossen wird.

Häufige Nebenwirkungen:

  • Blutungen
  • Schmerzen
  • Übelkeit, Erbrechen, Krämpfe, Durchfall

Du bekommst auf Wunsch Schmerzmittel. Bei der Nachkontrolle wird festgestellt, ob der Abbruch vollständig durchgeführt wurde. In seltenen Fällen wird chirurgisch nachgeholfen.

Chirurgischer Schwangerschaftsabbruch

Der chirurgische Schwangerschaftsabbruch wird in Voll-, Teilnarkose oder Lokalanästhesie durchgeführt. Der Gebärmutterhals wird einige Millimeter geöffnet, dann wird eine Kanüle eingeführt. So wird der Inhalt der Gebärmutterhöhle abgesaugt. Der Eingriff ist sehr sicher.

Mögliche seltene Komplikationen:

  • Verletzungen des Gebärmutterhalses
  • Thrombose, Infektionen, starke Blutungen
  • unvollständige Absaugung, die einen zweiten Eingriff nötig macht

Bis wann darf man in der Schweiz abtreiben?

Nach dem Schweizer Gesetz ist eine Abtreibung in der Schweiz dann erlaubt, wenn sie innerhalb der ersten zwölf Wochen nach Beginn der letzten Regelblutung und auf schriftlichen Wunsch der schwangeren Frau stattfindet.

Ist eine Abtreibung auch nach der zwölften Woche möglich?

In Ausnahmefällen ist ein Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz auch ab der 13. Woche erlaubt. Das Schweizer Gesetz setzt dabei allerdings voraus, dass der Fötus eine schwere, irreparable Krankheit oder Behinderung hat oder der Schwangerschaftsabbruch nach ärztlichem Urteil notwendig ist, damit von der schwangeren Frau die Gefahr einer schwerwiegenden körperlichen Schädigung oder einer schweren seelischen Notlage abgewendet werden kann. Die Gefahr muss umso grösser sein, je fortgeschrittener die Schwangerschaft ist.

Abtreibung bei Minderjährigen: Was gilt in der Schweiz?

Auch wer unter 18 Jahre alt ist, kann einen Schwangerschaftsabbruch straffrei und ohne Zustimmung der Eltern vornehmen lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass der beratende Arzt die Urteilsfähigkeit der Schwangeren feststellt. Wird diese Beschlussfähigkeit nicht durch den Arzt attestiert, ist eine Zustimmung der gesetzlichen Vertreter notwendig.

Eine Schwangere unter 16 Jahren muss sich durch eine Beratungsstelle der sexuellen Gesundheit, welche auf Jugendliche spezialisiert ist, beraten lassen, um eine straffreie Abtreibung möglich zu machen.

Wo bekommen Schwangere Hilfe und Beratung?

Bei den kostenlosen Beratungsstellen für Schwangerschaft bekommst du alle nötigen Informationen im Zusammenhang mit Abtreibung und Schwangerschaft.

Geschulte Mitarbeiter informieren über die Möglichkeiten und die Durchführung einer Abtreibung, vermitteln fachkundige Ärzte, helfen bei der Entscheidung und besprechen alle Fragen rund ums Thema Schwangerschaft, Abbruch und Elternsein. Dabei wird die Schwangere in ihrer Entscheidung unterstützt und nicht unter Druck gesetzt.

Sollte sich die Schwangere gegen eine Abtreibung entscheidet, informieren die Mitarbeiter über mögliche Hilfe bei Geburt und Elternschaft, die Schweizerinnen in Anspruch nehmen können und stehen helfend zur Seite.

Übernehmen die Krankenkassen die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch?

Die Kosten einer Abtreibung werden in der Schweiz durch die Grundversicherung übernommen. Der übliche Selbstbehalt und die Jahresfranchise müssen selbst übernommen werden.

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