ZügeltimeRechtliche Tipps rund ums Wohnen

Du beziehst deine erste eigene Wohnung oder ein neues WG-Zimmer? Juristin und Redaktorin Natalie Marrer sagt dir, worauf du in Sachen Wohnrecht achten musst.

WG oder eigene Wohnung - Rechtliches in Sachen Wohnen und Mieten

Deine Koffer und Bananenkisten sind gepackt und du bist bereit für ein neues Abenteuer: Vielleicht ziehst du in dein eigenes Reich, oder bist endlich nicht mehr nur inoffizielle Teilzeit-Mitbewohnerin deines Boyfriends oder deiner besten Freundin. Die Flutwelle an Emotionen bringt nicht nur Aufregung und Vorfreude, sondern auch etwas Stress. Beim Packen und Zügeln kann ich dir zwar nicht helfen, aber ein paar juristische Fragen beantworten, damit du diesen Punkt auf der To-Do Liste abhaken kannst.

Was für WG-Verträge gibt es und was heisst Untermiete?

Dein WG-Mietvertrag (unbedingt schriftlich, gell) ist eigentlich ein stinknormaler Mietvertrag, der den gewöhnlichen mietrechtlichen Regelungen unterliegt. Allerdings sollten deine Mitbewohner und du euch eine zentrale Frage stellen: Solidar- oder Untermiete? Diese beiden Formen sind am gängigsten.

In der Solidarmiete sind alle WG-Mitbewohner quasi auf der gleichen Ebene, was Rechte und Pflichten anbelangt. Der Vertrag wird von allen Parteien unterzeichnet und jeder gilt als Hauptmieter. Und weil ihr ja dann solidarisch seid, muss die Kündigung auch von allen Mitgliedern ausgesprochen werden und jeder einer eventuellen Mietzinserhöhung zustimmen. Im Prinzip wird dir dadurch ein Mitspracherecht gesichert, womit einseitige Vertragsänderungen oder sonstige Alleingänge im rechtlichen Bereich verhindert werden. Aber Achtung: Der Vermieter kann Forderungen an jeden Mieter stellen, also könntest du unter Umständen dafür einstehen müssen, wenn deine BF gerade knapp bei Kasse ist und den Mietzins diesen Monat nicht tragen kann – das nennt man dann Solidarhaftung.

Der Hauptmieter hat eine Doppelrolle als Mieter und Vermieter.

Solidarität ist ja schön und recht, aber manchmal will man etwas flexibler sein. Vielleicht bist du nur für ein Semester am studieren oder denkst daran, vorübergehend einen Job anzunehmen und dann irgendwo anders weiterzusuchen. Oder du willst für eine Weile zwar Mitbewohner, aber könntest dir doch vorstellen, ab einem gewissen Zeitpunkt alleine zu wohnen. Dann kann sich unter Umständen eine Untermiete anbieten. Der Hauptmieter hat eine Doppelrolle als Mieter und Vermieter, solange er das mit dem eigentlichen Vermieter der Wohnung entsprechend vertraglich vereinbart hat. Bei einer Kündigung gilt die Mindestkündigungsfrist von drei Monaten, die aber bilateral verlängert werden kann. Untermieter haften gegenüber dem Haftmieter nicht solidarisch, das heisst wenn jemand seine Miete nicht bezahlen kann, ist das nicht dein Problem. Für den Hauptmieter kann das allerdings unter Umständen unangenehm sein, denn er ist nicht nur Hauptansprechpartner für den eigentlichen Vermieter der Wohnung, sondern muss auch für schuldhaftes Verhalten der Untermieter einstehen – inklusive Mietzins.

By the way: Für noch mehr Tipps und Merkblätter, spezifisch auch für junge Mieter, ist die Webseite des Mieterverbandes eine tolle Quelle. Dort gibt es auch Muster für Untermietverträge.  

Wohnrecht-Schweiz-Umzug-WG

Welche Versicherungen brauche ich und gibt es Vergünstigungen, wenn ich noch studiere?

Ciao Hotel Mama, ab in die Freiheit – aber das Ganze bitte mit der nötigen rechtlichen Absicherung. Von der Hausratsversicherung, die Schäden am Hausrat abdeckt, wie beispielsweise Möbel oder Elektrogeräte, haben die meisten wohl schon gehört. In den meisten Kantonen ist die Hausratsversicherung zwar freiwillig – unbedingt den eigenen Kanton checken, in Freiburg ist diese zum Beispiel obligatorisch–, aber echt zu empfehlen. Schäden durch eine Überschwemmung oder Feuer sind zwar selten, die Deckung von Einbruchdiebstahl kann jedoch essentiell sein. Es gibt einen Selbstbehalt, aber der beträgt in der Regel einige hundert Franken. Hausratsversicherungen hängen von vielen Faktoren ab, wie dem Wert des Hausrats, aber sie sind meistens nicht allzu teuer – circa 150-300 CHF pro Jahr.

Sonst kann es beim Ausziehen eine böse Überraschung geben.

Die Haftpflichtversicherung ist ebenfalls wichtig, wenn auch nirgendwo in der Schweiz obligatorisch. Diese wird oft zusammen mit der Hausratsversicherung verkauft. Sie deckt Schäden, die man anderen zufügt. Viele Schäden, die im Laufe der Zeit in der Wohnung geschehen, werden übernommen: Beschädigtes Lavabo oder Badewanne, verschmutzte Teppichböden. Schimmelschäden sind ebenfalls normalerweise durch die Hausratsversicherung gedeckt. Mieterschäden, die aber allmählich entstehen, zum Beispiel vergilbte Wände von Indoor-Rauchern oder bewusste, eigenhändige Veränderungen durch den Mieter, wie eine pink gestrichene Akzentwand, sind nicht inbegriffen. Auch hier gibt es einen Selbstbehalt, der meistens um die 200 Franken beträgt. Dafür, dass die jährliche Prämie aber relativ klein ist, lohnt es sich definitiv. Sonst kann es beim Einziehen bei fehlenden Angaben im Abgabeprotokoll – wo bereits vorhandene Mängel aufgezeichnet werden – oder beim Ausziehen eine böse Überraschung geben.

Für Studenten oder allgemein für solche, die noch irgendwie als «jugendlich gelten» – bei manchen Versicherungen bis zum 28. Lebensjahr–, kann es unter Umständen einen Jugendtarif geben. Als Student, der unter der Woche eine andere Unterkunft hat, aber offiziell noch bei den Eltern wohnt, gibt es auch noch die Möglichkeit, dass man noch von der Haftpflichtversicherung der Eltern abgedeckt ist.

Ok, aber gibt es denn auch etwas, wofür ich nicht komplett hafte – mit oder ohne Versicherung?

Keine Panik – es klingt vielleicht so, als würdest du für echt viel haften. Für ganz normale Abnützung haftest du sicherlich nicht. Alles, was als normale Abnutzung gilt, geht zulasten des Vermieters. Darunter fallen zum Beispiel Bilderschatten oder sauber abgedeckte Dübellöcher. Gilt die Abnutzung jedoch als übermässig, wenn sie also durch unsachgemässe Bedienung verursacht wurde, musst du wieder einstehen, wie bei einem Lavabosprung, einem kaputtgemachten Fenster oder bei obgenannten Raucherwänden. Sobald ein Gegenstand nicht mehr neu ist, haftet der Mieter sowieso nicht mehr für den ganzen Betrag des Ersatzes oder Reparatur. Geschuldet wird lediglich das, was noch als Zeit – beziehungsweise Restwert verbleibt. Das ist der Wert, der dem Alter des Gegenstandes entspricht. Der Mieter ist auch für den «kleinen Unterhalt» zuständig – unabhängig von Benutzung oder Zeitwert, sprich Auswechseln von defekten Sicherungen, günstigeren Ersatzteile an Elektrogeräten, wie Kühlschrank oder an Seifenschalen.

Umzug steht an! Wie sieht es mit Kündigungen aus?

Du bist also in deiner WG, willst aber doch früher ausziehen, als ursprünglich geplant. Bist du Untermieter, kann der Untermietvertrag von beiden Seiten gekündigt werden. Grundsätzlich kannst du als Untermieter früher ausziehen, wenn du einen zumutbaren Nachmieter selbst stellst. Wenn du als Hauptmieter ausziehen möchtest, aber noch Untermieter hast, musst du quasi doppelt kündigen: Einerseits die Wohnung, andererseits dem Untervermieter. Sonst könntest du Schadenersatz schulden, wenn der Untervermieter plötzlich unterwartet ausziehen muss, weil du die Wohnung gekündigt hast. Bei einer Solidarmiete wird es da etwas schwieriger. Grundsätzlich kann nur gemeinsam gekündigt werden, ein Solidarmieter kann also nicht einfach alleine aus dem Vertrag aussteigen. Allerdings kann man die Thematik mit dem Vermieter ansprechen. Wenn er und die anderen solidarischen WG-Mitbewohner zustimmen kann daher auch ein Solidarmieter ausziehen, während die anderen bleiben. Diese Lösung aber unbedingt schriftlich festhalten.

Und wann musst du kündigen? In vielen Kantonen gelten ortsübliche Kündigungstermine bei Mietverträgen. Kündigungen gelten also erst auf diese Termine, sofern vertraglich nicht etwas anderes festgelegt wurde. Im Gegensatz dazu stellt eine Kündigungsfrist eine bestimmte Zeitspanne dar, vor der ein Vermieter informiert werden muss. Diese beträgt in der Schweiz mindestens 3 Monate. Für ein möbliertes Zimmer beträgt die Kündigungsfrist allerdings nur 2 Wochen. Wird die Frist nicht eingehalten, so gilt die Kündigung auf den nächstmöglichen Termin. Wenn du den Vertrag frühzeitig beenden möchtest, musst du einen zumutbaren Nachmieter vorschlagen, der willens ist, die gleichen Mietbedingungen zu übernehmen und solvent sein muss. Umzugsdaten sind meistens Ende Monat. Alles klar?

Titelbild: Getty Images

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