Rund ums Ja-WortCheckliste der wichtigsten Behördengänge

Der Weg zum Altar führt über Behördengänge und jede Menge Papierkram. Welche Formalitäten es rund um Heirat und Ehe zu erledigen gilt und wie du den Ämtermarathon leicht meistern.

Behördengänge vor der Eheschliessung

Voraussetzungen der Ehe

Damit eine Ehe nach den geltenden Schweizer Gesetzen geschlossen werden kann, müssen beide Ehepartner mindestens 18 Jahre alt sein. Sofern einer der Partner bevormundet ist, muss der Vormund der Ehe schriftlich zustimmen. Überdies dürfen die künftigen Eheleute nicht miteinander in Verwandtschaft stehen. So ist vor allem auch die Ehe unter Halbgeschwistern ausgeschlossen.

Behördengänge vor der Heirat

Möchte man sich mit seinem Liebsten verbinden, muss dies auch offiziell kundgetan werden. Damit die Heirat offizieller Natur ist, also auch rechtskräftig wird, ist ein Gang zum Zivilamt oder Standesamt am Wohnsitz der künftigen Eheleute notwendig. Hier gilt es ein Ersuch der Eheschliessung zu beantragen. Dabei erklärt man dem Amt persönlich, dass keinerlei Hindernisse zur Eheschliessung bestehen und reicht zugleich alle notwendigen Unterlagen ein.

Unterlagen zur Eheschliessung

Die offiziellen Ämter fordern diverse Unterlagen. Unbedingt dabei haben, müsst ihr als Schweizer Staatsbürger Folgendes:

  • Personenstandsausweis
  • Wohnsitzbescheinigung
  • Pass
  • Identitätskarte oder Führerausweis
  • bei gemeinsamen Kindern: je ein Familienschein (statt des Personenstandsausweises)
Diese Dokumente sind im Fall eines Verlustes beim Zivilstandsamt des Heimatortes erhältlich. Sie müssen bei Anmeldung der Trauung aktuell sein.

Für Personen ohne Schweizer Staatsbürgerschaft

Für künftige Eheleute, die keine Schweizer Bürger sind, gelten andere Auflagen. Sie müssen unbedingt Folgendes bei sich führen:

  • Geburtsschein mit vollständigen Elternnamen (erhältlich beim Zivilstandsamt des Geburtsortes)
  • Zivilstandsausweis (Ledigkeitsbescheinigung, Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung oder Todesschein des früheren Ehepartners)
  • gültiger Pass und Ausländerausweis

Bewilligung der Eheschließung

Das Zivilamt prüft das Gesuch der künftigen Eheleute und gibt anschliessend eine schriftliche Bestätigung der Möglichkeit zur Eheschliessung. Nun kommt es zu einer Terminvereinbarung. Die Ehe darf frühestens zehn Tage nach der amtlichen Trauungsermächtigung, und spätestens drei Monate danach, standesamtlich geschlossen werden.

Behördliche Örtlichkeiten der Eheschliessung

In der Regel findet die standesamtliche Eheschliessung im Traulokal des Zivilamtes am Wohnsitz der Eheleute statt. Auf Wunsch kann aber auch ein anderes Zivilamt gewählt werden.

Kirchliche Hochzeit: Tipps für die Organisation

  • Glaubenszugehörigkeiten: Grundsätzlich ist es möglich, dass sich Menschen unterschiedlicher Religionen in einer Kirche trauen lassen. Details gilt es aber mit dem örtlichen Pfarramt zu besprechen.
  • Wahl der Kirche: Zuständig für die kirchliche Hochzeit ist in der Regel die Kirche des Wohnsitzes der künftigen Eheleute. Auch hier können persönliche Wünsche berücksichtiget werden. Es kann allerdings sein, dass eine kleine Gebühr anfällt, wenn sich die Eheleute eine andere Kirche auswählen. Auch das ist zunächst beim Pfarramt zu erfragen.
  • Trauungen ausserhalb der Kirchen: Es ist in der Schweiz auch möglich, sich vor Gott, aber außerhalb des Kirchengebäudes die Ehe zu versprechen. Hierfür sind freie Theologen zuständig, die man sich selbst aussuchen muss.
  • Standesamt geht vor: Eine kirchliche Hochzeit ist immer erst nach einer standesamtlichen Eheschliessung möglich.
  • Gestaltung des Gottesdienstes: Eine Mitgestaltung des Gottesdienstes durch die Eheleute ist grundsätzlich möglich und hängt wesentlich von der Kooperationsbereitschaft zwischen Pfarrer und den Brautlauten ab.

Ablauf der standesamtlichen Trauung

Die standesamtliche Trauung ist öffentlich. Ihr könnt einen kleinen Gastrahmen mitbringen. Solltet dies aber zuvor mit eurem Standesbeamten besprechen, damit die Örtlichkeiten auch ausreichend Platz für alle bieten. Zudem ist es eine Voraussetzung für die Eheschliessung, dass zwei mündige und volljährige Trauzeugen vor Ort sind, die die Bestätigung der Eheschliessung schriftlich unterzeichnen. Der Standesbeamte überreicht den Eheleuten anschliessend ein Familienbuch. Es ist der Ausweis über den Bestand der Familie und muss u.a. bei einer kirchlichen Trauung vorgelegt werden. Folglich kann eine kirchliche Hochzeit auch immer nur im Anschluss an eine standesamtliche Trauung stattfinden.

Bürgerrechte der  Eheleute

Die Ehe verbindet beide Eheleute rechtlich miteinander, es entstehen neue Rechte und Pflichten. Hiervon sind jedoch nicht eure Schweizer Bürgerrechte betroffen. Die Ehe hat auf deren Erhalt, aber auch auf deren Erwerb nicht zwingend Einfluss. Für ausländische Ehepartner bedeutet das, dass sie nicht automatisch mit der Heirat die schweizerische Staatsbürgerschaft erhalten.

Namensrechte in der Ehe

Welchen Namensrechte gelten, hängt massgelblich vom Wohnsitz der Eheleute ab. Seid ihr in der Schweiz wohnhaft, gelten auch die schweizerischen Namesrechtsbestimmungen. Die Möglichkeiten sind dabei vielfältig. Es kann sowohl der Namens des Mannes als Familienname übernommen werden, als auch der Name der Frau. Ebenso ist eine Vereinbarung eines Doppelnamens möglich.

Weiterführende Links

Foto: stockbyte, Thinkstock

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