HeiratsstrafeMüssen verheiratete Paare mehr Steuern zahlen?
Mit der Heirat verändern sich auch die Steuern. Für manche Paare wendet sich die finanzielle Lage allerdings nicht zum Besseren, sie müssen oft höhere Abgaben leisten als Konkubinatspaare. Erfahre hier, wer von der «Heiratsstrafe» betroffen ist.
Wer sich in der Schweiz vor dem Traualtar ewige Liebe und Treue verspricht, tut dies sicher nicht aus finanziellem Kalkül. Steuerliche Vorteile sind nämlich nicht zu erwarten. Im Gegenteil: Verheiratete Doppelverdiener müssen meist mehr Steuern zahlen als unverheiratete Konkubinatspaare, zumindest wenn noch keine Kinder da sind.
Die meisten Paare finden diese Benachteiligung zu Recht ungerecht, übrigens auch der Bundesgerichtshof. Deshalb wird die steuerliche Veränderung mit der Heirat im Volksmund als «Heiratsstrafe» bezeichnet.
Was versteht man unter Heiratsstrafe?
Gehen wir einmal davon aus, dass du und dein Partner beide 50'000 Franken im Jahr verdient. Als ein Paar, das im Konkubinat zusammenlebt, bezahlst du davon 1'100 Franken an Bundessteuern. Wenn du verheiratet bist, musst du nun 2'000 Franken pro Jahr an Steuern bezahlen. Diese Mehrabgabe an Steuern trotz Ehegattentarif und Zweitverdienerabzug wird als Heiratsstrafe bezeichnet.
Dass dies nicht rechtens ist, hat das Bundesgericht bereits 1984 festgestellt. 1994 stellte das Bundesgericht in einer weiteren Entscheidung fest, dass eine mehr als 10-prozentige Differenz zwischen Konkubinats- und Ehepaar diskriminierend ist. Seitdem haben viele Kantone ihre steuerlichen Regelungen geändert und die Zahl die betroffenen Paare ist gesunken.
Auf Bundesebene gibt es diese Ungerechtigkeit jedoch weiterhin und betrifft heute rund 80'000 Ehepaare. Wenn ihr beide arbeitet und gemeinsam mehr als 80'000 Franken netto im Jahr verdient (ohne Kinder) oder 120'000 Franken (mit Kindern), dann gehört auch ihr zu den Ehepaaren, die im Moment nach der Hochzeit steuerlich schlechter gestellt sind, als noch vor der Eheschliessung.
Heiratsstrafe für Rentner
Doch nicht nur das. Auch Rentner sind von dieser Regelung betroffen. Nach geltendem AHV-Recht erhalten Ehepaare maximal 150 Prozent der Maximalrente. Ein unverheiratetes Rentnerpaar bekommt dagegen die volle Rente pro Person, das heisst also 200 Prozent.
Sind die Gerichte deshalb mit scheidungswilligen Rentnern überlaufen? Wohl kaum. Wer genauer hinsieht, stellt fest, dass die AHV-Gesetzregelung durchaus auch Vorteile für Ehepaare bietet, allerdings für ganz bestimmte. So müssen verheiratete Ehepaare nur für eine Person Beiträge bezahlen, wenn auch nur eine Person erwerbstätig ist. Zudem gibt es ein Splitting, bei dem das gesamte Einkommen des Ehepaares zusammengezählt und dann gerecht auf beide Partner verteilt wird.
Bei unverheirateten Paaren gelten nur die jeweils pro Person eingezahlten Beiträge. Besonders Ehefrauen, die nicht oder wenig erwerbstätig waren, profitieren von der Regelung für Ehepaare. Dass beide Ehepartner arbeiten war also vom Gesetzgeber nie vorgesehen. Für viele berufstätige Frauen ist dieses Steuergesetz deshalb ein Schlag ins Gesicht.
Auch eine Witwen- oder Witwerrente und einen Verwitwetenzuschlag gibt es nur für Paare, die sich ganz offiziell das Ja-Wort gegeben haben. Wer sich vor dem Tod des Partners hat scheiden lassen, bekommt als Verbliebener keine zusätzlichen Franken.
Neue Initiativen gegen die Heiratsstrafe
Die Heiratsstrafe ist erwiesenermassen ungerecht und passt nicht in eine moderne Gesellschaft, in denen es grundsätzlich beiden Geschlechtern möglich sein sollte, einem Beruf nachzugehen, ohne dafür steuerlich abgestraft zu werden. Deshalb gibt es auch immer wieder Vorstösse, die Regelung zu verändern. 2012 schlug der Bundesrat eine «alternative Steuerberechnung» vor. Dabei sollen die Steuern, die ein Ehepaar vor und nach der Eheschliessung bezahlen muss, miteinander verglichen werden und der niedrigere Betrag wird in Rechnung gestellt.
Der Reformvorschlag wird in der derzeitigen Form nur von der CVP unterstützt, wobei die Christdemokraten gern noch weiter gehen würden. In ihrem Volksbegehren «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe», das Ende 2012 offiziell eingereicht wurde, soll die Ehe zwischen Mann und Frau als Lebensgemeinschaft in der Bundesverfassung verankert werden und damit eine Benachteiligung gegenüber Unverheirateten verfassungswidrig machen. FDP und SP dagegen sprechen sich für eine individuelle Besteuerung aus. Die SVP möchte ein Ehegatten-Splitting.
Ob und wie neue steuerliche Regelungen die Heiratsstrafe verändern werden, bleibt im Moment deshalb noch abzuwarten.
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