Das sind deine RechteAlles über den Mutterschutz in der Schweiz

Der Mutterschutz in der Schweiz dauert sechzehn Wochen. In dieser Zeit sind Schweizerinnen unkündbar. Doch auch während der Schwangerschaft gelten besondere Arbeitsrechte. Was du wissen musst und wo die Schweiz in Sachen Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch Nachholbedarf hat.

Nutze deinen Mutterschutz. Hier liest du alles über Mutterschutz in der Schweiz.

Die Geburt eines Kindes bedeutete für Schweizer Mütter lange das Aus ihrer beruflichen Karriere. Mit fortschreitender Emanzipation, Auflösung traditioneller Familienmodelle und auch angesichts hoher Scheidungsraten können und wollen es sich viele Mütter heute nicht mehr leisten, ihr Leben als Vollzeit-Hausfrau und Mutter einzurichten.

Gleichzeitig altert die Gesellschaft. Das Wirtschafts- und Sozialsystem verlangt dringend nach Nachwuchs. Deshalb sollte es eigentlich schon lange nicht mehr darum gehen ob, sondern wie Schweizer und Schweizerinnen Job und Kinder besser vereinbaren können.

Welche Rechte Mütter im Jobleben im Rahmen vom Mutterschutz in der Schweiz zustehen und wo dringend Nachholbedarf angezeigt ist, erfährst du hier.

Mutterschaftsurlaub in der Schweiz berechnen

Der Mutterschaftsurlaub dauert 14 Wochen, sowohl für Vollzeit- wie Teilzeizangestellte. In dieser Zeit erhalten Mütter 80% ihres Lohns, aber maximal 172 Franken pro Tag. 

Alle wichtigen Fakten zur Mutterschaftsentschädigung findest du im Merkblatt der AHV/IV.

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Mutterschaftsurlaub in der Schweiz: Geschichte

Fast 60 Jahre dauerte es, bis das Gesetz zum Mutterschaftsurlaub in der Schweiz eingeführt wurde. Zwar wurde bereits 1945 das Prinzip enier Mutterschaftsversicherung vom Volk angenommen, jedes vorgelegte Projekt zur Erfüllung wurde jedoch abgelehnt. Seit Juli 2005 profitieren Mütter in der Schweiz nun von der Regelung des Mutterschaftsurlaubs.

Mutterschaftsversicherung: 16 Wochen abgesichert

Damit eine Schwangerschaft nicht automatisch eine Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses nach sich zieht und Mutter und Baby während der ersten Zeit nach der Geburt finanziell abgesichert sind, trat im Juli 2005 die Mutterschaftsversicherung in Kraft.

Schweizer Müttern steht seitdem eine 14-wöchige bezahlte Mutterschaftsentschädigung nach der Geburt ihres Kindes zu. Der Kündigungsschutz gilt während 16 Wochen.

Allgemeine Regeln der Mutterschaftsentschädigung

1 Die Mutterschaftsentschädigung beträgt 80 Prozent des vorigen Gehalts. Sobald du deine Arbeit wieder aufnimmst, erlischt der Tagesgeldanspruch.

2 Anspruchsberechtigt sind alle Frauen, die zum Zeitpunkt der Geburt als erwerbstätig gelten (auch in Selbständigkeit), mindestens neun Monaten zuvor in der AHV obligatorisch versichert waren und während dieser Zeit mindestens fünf Monate erwerbstätig ­waren.

3 Du erhälst das Tagesgeld ab dem Tag der Geburt deines Kindes. Sollte das Kind einen längeren Spitalaufenthalt haben, kannst du beantragen, dass das Tagesgeld ab dem ersten Tag, an dem das Kind zu Hause ist, gezahlt wird. 

4 Im Falle einer Totgeburt erhälst du die Mutterschaftsentschädigung insofern die Schwangerschaft mehr als 23 Wochen gedauert hat.

5 Beiträge für AHV/IV, EO und ALV werden vom Tagesgeld abgezogen. Die Unfallversicherung ist für Mütter in dieser Zeit gratis.

6 Nach Ablauf der 14 Wochen haben Mütter das Recht darauf, ihre Arbeitsstelle wieder aufzunehmen. Eine vor Kündigung schützende Freistellung für Mütter oder Väter über die 14 Wochen hinaus gibt es nicht.

Eine Broschüre rund um das Thema Mutterschutz stellt dir das SECO zum Download bereit.

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Im Gegensatz zu den Regelungen in den Nachbarländern ist die eher spät in Kraft tretende Schweizer Mutterschaftsversicherung in Sachen Vereinbarkeit von Familie und Beruf nur ein Tropfen auf den heissen Stein.

EU-weit gelten mindestens 20 Wochen bezahlter Mutterschutz. Anschliessend können die Eltern sich jeweils vier Monate freistellen lassen. Häufig können dabei Einkommensausgleichzahlungen vom Staat in Anspruch genommen werden.

Mutterschutz in der Schweiz: Hier gibt's alle Infos.

Wer bezahlt den Mutterschaftsurlaub in der Schweiz?

Die Beträge für die Mutterschaftsentschädigung stammen aus der Erwerbsersatzordnung. Mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) werden zusätzlich auch EO-Beiträge bezahlt.

Arbeiten während dem Mutterschaftsurlaub 

Für die Arbeitnehmerin gilt während den ersten 8 Wochen nach der Geburt ein absolutes Arbeitsverbot, selbst wenn sie zu arbeiten wünscht. Ab der 9. Woche dürfte somit wieder gearbeitet werden. Allerdings entfällt in diesem Fall der Anspruch auf Taggeld der Mutterschaftsversicherung – selbst wenn sie nur Teilzeit arbeitet.

Beruf und Familie: Die Schweiz ist eine Rabenmutter

Auch wenn inzwischen der Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung besteht, liegt die Schweiz mit ihren Investitionen in die Familie weit unter europäischem Durchschnitt.

Die Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF) schlägt deshalb vor, dass weitere finanzielle Mittel bereitgestellt werden, um zusätzlich zur Mutterschaftsentschädigung eine 24-wöchige Auszeit für Mütter zu gewähren.

Würde diese Regelung in Kraft treten, hätten Arbeitnehmer und Arbeitgeber 0,2 Prozent mehr Abzüge. Bei einem Gehalt von 5000 CHF wären das 10 CHF im Monat.

Wenig Geld, um die Vereinbarkeit von Kindern und Beruf in der Schweiz zu fördern. Wirtschafts- und Politikvertreter verschränken dennoch die Arme. Bis eine Lösung gefunden wird, müssen sich Schweizerinnen mit dem 16-wöchigen Mutterschutz begnügen. Doch auch hier können Arbeitgeber versuchen zu tricksen.

Die wichtigsten Fragen zum Mutterschutz

Wann sage ich es meinem Arbeitgeber?

Zu welchem Zeitpunkt du dem Arbeitgeber sagst, dass du schwanger bist, ist deine private Entscheidung. Wenn du jedoch nicht mehr wie gewohnt arbeiten kannst oder dein Arbeitgeber Sicherheitsmassnahmen speziell für deine Situation treffen muss, solltest du es sofort mitteilen.

Schwangere Frauen dürfen unter keinen Umständen Tätigkeiten ausüben, die der Gesundheit des Kindes schaden könnten (z.B. schwere Lasten heben, Kälte oder Chemikalien ausgesetzt sein).

Genauere Informationen dazu gibt es in der Broschüre «Mutterschaft und Arbeitszeitgestaltung» des SECO.

Kann mein Arbeitgeber mich kündigen, weil ich schwanger bin?

Während der Schwangerschaft und bis zu 14 Wochen nach der Geburt stehst du unter Kündigungsschutz. Auch darf dein Arbeitgeber dich nicht dazu überreden oder drängen, zu kündigen.

Achtung: In der Probezeit gelten diese Regelungen nicht.

Was, wenn mich meine Arbeit körperlich überlastet?

Bei einer körperlich anstrengenden Arbeit haben Schwangere besondere Rechte. Wenn du viel im Stehen arbeitest, darfst du ab dem vierten Monat zusätzliche Pausen machen.

Ab dem sechsten Monat dürfen Schwangere nur vier Stunden am Tag im Stehen arbeiten. Danach muss dein Arbeitgeber dafür sorgen, dass du eine Ersatzarbeit im Sitzen hast. Sollte das jobtechnisch nicht möglich sein, muss der Arbeitgeber dich bei 80 Prozent des Gehalts freistellen.

Wann darf ich mit der Arbeit aufhören?

Wann du vor der Geburt mit der Arbeit aufhören, hängt von deinem Zustand ab. Deine Ärztin beurteilt, wann du arbeitsunfähig bist und stellt ein ärztliches Gutachten für den Arbeitgeber aus. Dein Arbeitgeber bezahlt dich so, als wärst du krank gemeldet.

Wann fange ich wieder an zu arbeiten?

In den ersten acht Wochen nach der Geburt des Kindes darfst du nicht arbeiten. In der Schweiz gilt in dieser Zeit ein Beschäftigungsverbot. Der Arbeitgeber darf dich nicht dazu drängen, ab der 9. Woche wieder zu arbeiten.

Du allein entscheidest, ob du deinen Mutterschutz frühzeitig, schon nach der achten Woche, beenden möchtest.   

Kann ich nach der Schwangerschaft in Teilzeit arbeiten?

In diesem Fall handelt es sich um eine Vertragsänderung, der dein Arbeitgeber erst zustimmen muss. Suche frühzeitig das Gespräch mit dem Vorgesetzten und halte eure Vereinbarungen schriftlich fest.

Sollte dein Arbeitgeber dir nicht entgegenkommen, hast du nur die Möglichkeit, in Vollzeit weiterzuarbeiten oder zu kündigen. Übrigens, umgekehrt gilt das selbe. Dein Arbeitgeber kann dir nicht ohne weiteres dein Arbeitspensum kürzen.

Was tun bei Diskriminierung?

Laut des Gleichstellungsgesetzes darf dein Arbeitgeber dich nicht aufgrund des Geschlechts benachteiligen.

Sollte dein Arbeitgeber dich aufgrund der Schwangerschaft beispielsweise zu einer Kündigung drängen, gilt das als Diskriminierung. In diesem Fall solltest du dich unbedingt an eine Gewerkschaft oder Schlichtungsstelle wenden. 

Was ist, wenn ich arbeitslos bin?

Wenn du arbeitslos gemeldet bist, hast du ebenfalls Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung. Das gilt auch, wenn du Kranken-, Unfall- oder IV-Tagesgeld beziehst.

Was gilt in einem befristeten Arbeitsverhältnis?

In diesem Fall endet die Anstellung mit dem letzten Arbeitstag. Ab diesem Tag erlischt der Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub.

Diskriminierung am Arbeitsplatz trotz Mutterschutz

Leider ist die Mutterschaftsversicherung ist nur ein kleiner Lichtblick, der sogleich von einer grossen Zahl von fortwährender Diskriminierungen von Müttern am Arbeitsplatz überschattet wird.

Wie der Beobachter im Februar 2012 berichtete, verzeichnet allein die Internetplattform www.gleichstellungsgesetz.ch bereits 70 Klagen gegen Diskriminierung bezüglich der Mutterschaft, Tendenz steigend. Unter den Klägerinnen befanden sich vor allem hochqualifizierte Frauen, die leichter den Mut aufbrachten, sich gegen ungerechtfertigte Kündigungen zu wehren. Die Dunkelziffer wird weit höher geschätzt.

Bilder: iStock

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